Die Grundsteuerzahlungen der Jahreszahler
Wir weisen darauf hin, dass bei der Grundsteuer die Zahlungen für die Jahreszahler zum 01.07.2022 fällig werden.
Die Zahlungshöhe ergibt sich aus dem letzten Grundsteuerbescheid.
Es wird um termingerechte Zahlung gebeten, da im Verzugsfall Säumniszuschläge entstehen und mit der Mahnung Mahngebühren erhoben werden. Geben Sie bei der Zahlung bitte unbedingt das Buchungszeichen an. Bei Steuerpflichtigen, die uns eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beträge zur Fälligkeit abgebucht.
Hinweis
Die Inhalte werden von der Gemeinde Untergruppenbach gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Untergruppenbach wenden.
Kontakt
Bürgermeisteramt Untergruppenbach
Kirchstraße 2
74199 Untergruppenbach
Telefonnummer: 07131 7029-0
Faxnummer: 07131 7020-59
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