Gemeinde Untergruppenbach (Druckversion)
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Grundsteuerjahresbescheide 2022

Autor: Frau Riecker
Artikel vom 26.01.2022

In den letzten Tagen wurden den Grundstückseigentümern die Grundsteuerjahresbescheide für das Jahr 2022 zugestellt.

Nachfolgend möchten wir noch einige Hinweise dazu geben:

Die Angaben, aufgrund der die Gemeinde die Grundsteuerbescheide erstellt, werden vom Finanzamt an die Grundstückseigentümer und an die Gemeinde in den sogenannten Messbescheiden übermittelt. Werden vom Finanzamt innerhalb eines Jahres keine Änderungen bei den Grundsteuermessbeträgen ermittelt, so hat der jetzt zugestellte Jahresbescheid 2022 während des ganzen Jahres Bestandskraft. Werden innerhalb eines Jahres vom Finanzamt Änderungen der Grundsteuermessbeträge ermittelt, die sich aus Grundstückskauf oder –veräußerungen ergeben können, so erhalten die Grundstückseigentümer und die Gemeinde neue Grundsteuermessbescheide. Aufgrund dieser Grundsteuermessbescheide erstellt die Gemeinde Grundsteueränderungsbescheide, die dann die vorher gültigen Jahresbescheide ablösen.

Ein eventueller Widerspruch, der sich gegen die Steuerpflicht überhaupt oder auch gegen die Höhe des Grundsteuermessbetrages richtet, ist nicht bei der Gemeinde, sondern beim zuständigen Finanzamt innerhalb der auf dem Grundsteuermess-bescheid angegebenen Frist einzulegen.

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Untergruppenbach gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Untergruppenbach wenden.

Kontakt

Bürgermeisteramt Untergruppenbach
Kirchstraße 2
74199 Untergruppenbach
Telefonnummer: 07131 7029-0
Faxnummer: 07131 7020-59
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