Gemeinde Untergruppenbach (Druckversion)
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Restfahrbahnbreite beim Parken

Autor: Frau Riecker
Artikel vom 10.03.2021

Immer wieder erreichen uns Beschwerden über parkende Fahr­zeuge, bei denen die vorgeschriebene Restfahrbahnbreite nicht eingehalten wird.

Dadurch wird es anderen Fahrzeugführern erschwert, die Straße zu passieren, ohne ein anderes Fahrzeug zu beschädigen. Auch ist die Restfahrbahnbreite enorm wichtig für das Durchkommen von Rettungsfahrzeugen.

Nach aktueller Rechtsprechung ergibt sich die Restfahrbahnbrei­te aus der allgemeinen höchstzulässigen Fahrzeugbreite von 2,50 m und einem Seitenabstand von 0,55 m.

Somit muss beim Parken am Fahrbahnrand eine Restfahrbahnbreite von 3,05 m gewährleistet sein.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Sie die Restfahrbahnbreite eingehalten haben, können Sie dies ganz einfach mit 3 großen Schritten vom Spiegel Ihres Fahrzeugs bis zum Bordstein der an­deren Straßenseite überprüfen.

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Untergruppenbach gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Untergruppenbach wenden.

Kontakt

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Kirchstraße 2
74199 Untergruppenbach
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Faxnummer: 07131 7020-59
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