Gemeinde Untergruppenbach (Druckversion)
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Das Passamt informiert

Autor: Frau Muenzing
Artikel vom 07.10.2020

Lichtbilder zur Beantragung von Ausweisdokumenten

Wie bereits in den Medien bekanntgegeben wurde, sollen Lichtbilder für Ausweisdokumente in Zukunft direkt in den Bürgerämtern erstellt oder digital von den Fotografen übermittelt werden.

Wann es zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen ist noch nicht bekannt. Wir werden Sie rechtzeitig darüber informieren, sobald ein Termin bekannt wird.

Aktuell müssen Sie nach wie vor zur Beantragung von Ausweisdokumenten geeignete aktuelle, biometrische Lichtbilder mitbringen.

 

Passbildqualität

Fotos für Ausweisdokumente aller Art müssen aktuell und biometrisch sein.

Biometrisch bedeutet:

  • das Foto muss frontal aufgenommen sein
  • die Person muss auf dem Foto direkt in die Kamera blicken
  • heller, am besten grauer Hintergund
  • der Mund muss komplett geschlossen sein, keine Zähne zeigen
  • Format 35 x 45 mm.

Die Außenmaße des Fotos betragen wie seither 35 x 45 mm.Die Gesichtshöhe muss 70-80% des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 32-36 mm. Bei volumenreichem Haar sollte darauf geachtet werden, dass der Kopf (einschließl. Frisur) vollständig abgebildet ist, wenn möglich, ohne die Gesichtsgröße zu verkleinern. Die Gesichtshöhe darf 32 mm nicht unterschreiten. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto platziert sein.

 

Aktuell bedeutet:

Das Foto muss den Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung wiedergeben. Ein Foto vom bisherigen Ausweisdokument (meistens zehn Jahre alt) ist daher nicht aktuell. In letzter Zeit kommt es jedoch vermehrt vor, dass Antragsteller die Bilder vom bisherigen Ausweis vorlegen, welche jedoch nicht mehr aktuell sind. Wir bitten um Verständnis, dass wir diese Fotos leider zurückweisen müssen. 

 

Achtung:

Da immer mehr Antragsteller auf selbst erstellte biometrische Passbilder zurückgreifen, möchten wir darauf hinweisen, dass diese des Öfteren wegen Ungeeignetheit zurückgewiesen werden müssen. Die Bilder sind entweder nicht biometrisch oder von schlechter Fotoqualität. Lassen Sie Ihre Passbilder daher bei einem Fotografen oder sonstigem Fachmann erstellen oder achten Sie bei selbst erstellen biometrischen Passbildern darauf, dass die Bilder auf einwandfreiem Fotopapier mit einem sehr guten Drucker ausgedruckt werden. Die Bilder dürfen keine Verpixelungen oder minderwertige Fotoqualität aufweisen.

Auch Schatten und Spiegelungen, Kontrast und Helligkeit sind zu beachten. Brillen sind generell auf den Fotos zugelassen, wenn das Foto keine Spiegelung im Brillenglas aufweist. Ist dies nicht möglich, so sollte dann ein Foto ohne Brille angefertigt werden.

 

Des Weiteren sind komplett weiße Hintergründe für hellblonde, weiße oder graue Haare ungeeignet. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Fotograf in diesen Fällen die Aufnahme etwas dunkler gestaltet bzw. einen anderen Hintergrund wählt. Weiße Kleidung sollte für Passbildaufnahmen nicht getragen werden, da es bei Verwendung von weißen Hintergründen dann zu einem „schwebenden Gesicht“ auf dem Ausweisdokument kommt.

 

Auch in diversen Fotoautomaten werden biometrische Bilder angeboten. Hier ist zu beachten, dass diese jedoch nur dann biometrisch erstellt werden, wenn der Antragsteller sich an alle Anweisungen hält. Oft schauen die Personen nicht frontal in die Kamera, sondern nach unten, so dass das Bild nicht biometrisch ist und auch nicht verwendet werden kann.

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Untergruppenbach gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Untergruppenbach wenden.

Kontakt

Bürgermeisteramt Untergruppenbach
Kirchstraße 2
74199 Untergruppenbach
Telefonnummer: 07131 7029-0
Faxnummer: 07131 7020-59
E-Mail schreiben 

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