Gemeinde Untergruppenbach (Druckversion)
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Landesregierung

Autor: Frau Muenzing
Artikel vom 04.06.2020

Die aktuelle Corona-Verordnung und weitere Informationen finden Sie unter:

www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

 

Was weiterhin gilt:

 

In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.

 

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet. Sie können sich mit einer weiteren Familie oder den Bewohnerinnen und Bewohnern eines weiteren Haushalts im öffentlichen Raum treffen.

 

Alltagsmasken sind weiterhin in Läden und Einkaufszentren zu tragen. Die Maskenpflicht gilt auch im öffentlichen Personenverkehr, wie zum Beispiel in U-Bahnen und Bussen, an allen Bahn- und Bussteigen, in Fernzügen der Deutschen Bahn sowie in Flughafengebäuden.

 

➡️ Treffen im privaten Raum

 

Künftig dürfen im privaten Raum bis zu zwanzig statt wie bisher zehn Personen aus mehreren Haushalten zusammenkommen. Die Beschränkung auf zehn Personen gilt weiterhin nicht für Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister und deren Nachkommen) sowie die Angehörigen des gleichen Haushalts und deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder Partnerinnen und Partner.

  

➡️ Veranstaltungen

Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden werden bis zum Ablauf des 31. August 2020 untersagt.

 

Nicht private Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen dürfen ab dem 1. Juni mit bis zu 99 Teilnehmenden stattfinden. Dafür müssen die Veranstalter ein Hygienekonzept erarbeiten, das auf Verlangen vorgelegt werden muss. Zu dieser Veranstaltungsart gehören etwa Konzerte, Theater, kleinere Festivals mit Sitzplätzen, Vortragsveranstaltungen, Kino, Veranstaltungen von Vereinen, Parteien, Unternehmen wie Betriebsversammlungen oder Aktionärsversammlungen oder Behörden, Examens- und Abschlussveranstaltungen. Das heißt, zum 1. Juni können Kultureinrichtungen und Kinos mit festen Sitzplätzen für bis zu 99 Teilnehmende unter Auflagen wieder öffnen.

 

Nach dem 9. Juni können private Veranstaltungen in öffentlich mietbaren Einrichtungen – also beispielsweise Restaurants oder Veranstaltungsstätten – wieder mit bis zu 99 Personen stattfinden, etwa Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Taufen.

 

Weitere Öffnungen:

➡️ Kneipen und Bars dürfen unter Hygienevorgaben öffnen.

 

➡️ Öffentliche Bolzplätze können wieder benutzt werden.

 

➡️ Sportanlagen und Sportstätten - auch innerhalb geschlossener Räume - können wieder (unter besonderen Auflagen) öffnen, wie etwa Fitnessstudios und Tanzschulen sowie ähnliche Einrichtungen, sofern durch Rechtsverordnung zugelassen. Es gelten auch hier besondere Auflagen, die zu beachten sind.

 

➡️ Die bereits beschlossenen Öffnungen zum Pfingstwochenende für etwa Hotels, Freizeitparks und Freizeiteinrichtungen ab 29. Mai gelten weiter.

  

Wichtiges für Vereine

 

Der Indoor und Outdoor Sportbetrieb ist unter Vorlage eines Hygienekonzeptes und nach Rücksprache bzw. Freigabe der Gemeindeverwaltung Untergruppenbach grundsätzlich (unter Einschränkungen) möglich. Die Nutzung der öffentlichen Sporteinrichtungen ohne Vorlage eines Hygienekonzeptes ist nicht gestattet.

  

Schulen und Kitas:

Zu der von der Landesregierung angekündigten vollständigen Öffnung der Schulen und Kitas bis Ende Juni kann noch keine Aussage getroffen werden. Klar ist:

 

Für Schulen:

Der Präsenzunterricht findet wieder ab dem 14.06.2020

  1. an den Grundschulen in den Klassenstufen 1 bis 4 in einem regelmäßigen Rhythmus statt.
  2. an den auf der Grundschule aufbauenden Schulen
  1. Durchgehend in den Klassenstufen 9 und 10 der Hauptschule, Werkrealschule, Realschule und Gemeinschaftsschule, in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe sowie für die Vorbereitung auf eine Ergänzungsprüfung in Klasse 10 (Latinum, Graecum) statt.
  2. In den anderen Klassenstufen in einem regelmäßigen Rhythmus statt.
 

Für Kitas:

In allen Kitas der Gemeinde Untergruppenbach findet eine erweiterte Notbetreuung statt. Zusätzlich versuchen wir im Rahmen eines rollierenden Systems allen Kindern die Möglichkeit zu bieten, zeitweise in Ihre Einrichtung zurückkehren. Die Familien wurden hierüber informiert. Bei Rückfragen stehen unsere Einrichtungsleitungen gerne zur Verfügung.

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Untergruppenbach gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Untergruppenbach wenden.

Kontakt

Bürgermeisteramt Untergruppenbach
Kirchstraße 2
74199 Untergruppenbach
Telefonnummer: 07131 7029-0
Faxnummer: 07131 7020-59
E-Mail schreiben 

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