Zugewucherte Lichtmasten
Bei einer turnusgemäßen Überprüfung der Standsicherheit der Lichtmasten durch die ZEAG, wurde festgestellt, dass einige Lichtmasten zugewachsen sind. Eine Überprüfung konnte daher nicht durchgeführt werden.
Bitte überprüfen Sie, ob der Lichtmast an Ihrem Grundstück zugewachsen ist, und wenn dies der Fall ist, den Lichtmasten bitte freischneiden.
Ab dem 01. Oktober endet die nach dem Naturschutzgesetzt festgesetzte Schonfrist für Bäume und Sträucher.
Pflanzen zurückschneiden ist auch wegen der Verkehrssicherungspflicht wichtig. Äste und Zweige, die in Gehwege, Feldwege und Straßen hineinragen, müssen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Wenn Bäume und Sträucher in vollem Laub stehen, verdecken sie oft Verkehrszeichen und Straßennamenschilder. Auch Straßenleuchten werden oft durch Äste und Zweige verdeckt und erzielen dadurch nicht die gewünschte erforderliche Ausleuchtung der Straßen.
Hinweis
Die Inhalte werden von der Gemeinde Untergruppenbach gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Untergruppenbach wenden.
Kontakt
Bürgermeisteramt Untergruppenbach
Kirchstraße 2
74199 Untergruppenbach
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Faxnummer: 07131 7020-59
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