Gemeinde Untergruppenbach (Druckversion)
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Tempo 30 km/h für die Ortsdurchfahrten

Autor: Frau Riecker
Artikel vom 19.08.2021

Seit vielen Jahren hat sich die Gemeinde Untergruppenbach für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 in den Ortsdurchfahrten eingesetzt. Hierdurch soll die Verkehrssicherheit erhöht und die Anwohner vor Straßenlärm geschützt werden. Zuständig für die Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung ist die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes.

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h kann - bei Durchfahrtsstraßen - entsprechend der Straßenverkehrsordnung nur bei Vorliegen gesetzlich definierter Voraussetzung umgesetzt werden. Zu den Voraussetzungen zählen insbesondere das Vorliegen von besonderen Gefahrenstellen (Kita, Schule, Seniorenheim) bzw. ein häufiges Unfallgeschehen. Eine hierauf zutreffende Anordnung von Tempo 30 kann sich nur auf den unmittelbaren Gefahrenpunkt erstrecken. Solche Tempo-30-Anordnungen haben deshalb nur eine sehr eng begrenzte Wirkungslänge im unmittelbaren Umfeld.

Weitergehende, über eine längere Strecke wirkende Tempo-30-Regelungen sind dort möglich, wo durch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes durch die Gemeinde nachgewiesen wird, dass Lärmgrenzwerte über längere Bereiche für eine Vielzahl an Betroffenen überschritten werden und diese Lärmwerte durch die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit wirkungsvoll reduziert werden können. In einem Lärmaktionsplan wird entlang der gesamten Straßenlänge Haus für Haus die jeweilige Lärmbelastung errechnet; in diese Berechnung gehen als wesentlichste Kriterien die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (Pkw und Lkw), der Abstand der Häuser zur Straße, Steigungs-/Gefälleabschnitte, Lichtsignalanlagen (wegen Abbrems-/Anfahrvorgängen usw.) mit ein.

Zudem wurde den Gemeinden durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim deutlich weitergehende Möglichkeiten bei der Aufstellung der Lärmaktionspläne eingeräumt bzw. eine Bindungswirkung der übergeordneten Behörden begründet.

Diese Möglichkeit hat die Gemeinde Untergruppenbach genutzt und einen Lärmaktionsplan für alle Ortsteile erstellt. Im Ergebnis konnten in den Ortsdurchfahrten der Ortsteile Unterheinriet, Oberheinriet und Vorhof deutliche Lärmgrenzwertüberschreitungen festgestellt werden und darüber hinaus belegt werden, dass durch die Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 die Lärmbelastung um rund 2,5 Dezibel gesenkt werden kann. In den weiteren Ortsdurchfahrten wurden die Lärmgrenzwerte nicht überschritten.

Auf Basis des einstimmig im Gemeinderat beschlossenen Lärmaktionsplans hat die Gemeindeverwaltung einen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde bzw. dem Regierungspräsidium zur Umsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkung gestellt. Das Regierungspräsidium hat nun seine Zustimmung zur Geschwindigkeitsbeschränkung in den Ortsdurchfahrten Unterheinriet (zwischen der Abstatter Straße 38 und der Löwensteiner Straße 48) sowie die Ortsdurchfahrt Oberheinriet (zwischen der Unterheinrieter Straße 45 und der Lehrensteinsfelder Straße 2) erteilt.

Für den Ortsteil Vorhof konnte leider keine Zustimmung vonseiten des Regierungspräsidiums erwirkt werden. Begründet wurde dies vom Regierungspräsidium damit, dass nachts nur zwei gegenüberliegende Gebäude betroffen sind und dies eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h über eine Strecke von 200 m nicht rechtfertigt. Falls das Land in den nächsten Jahren eine Fahrbahndeckenerneuerung (Flüsterasphalt) in den Ortsdurchfahrten vornehmen sollte, wäre die Lärmsituation neu zu bewerten.

Auch wenn nicht alle beantragten Lärmminderungsmaßnahmen genehmigt wurden, freut sich Bürgermeister Vierling über den erzielten Teilerfolg. Hierdurch kann für rund 500 Anwohner*innen der Ortsdurchfahrten Unterheinriet und Oberheinriet eine deutliche Lärmentlastung sowie Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht werden.

Die Beschilderung wird die Straßenmeisterei des Landkreises in den nächsten Wochen entsprechend anbringen.

Hinweis

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