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Neue Regelungen für Reisepässe zum 01.01.2024

Autor: Frau Riecker
Artikel vom 05.04.2024

Wegfall des Kinderreisepasses ab 01.01.2024

Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ab 01.01.2024 ausstellen lassen?

Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ins Ausland ein eigenes Ausweisdokument. Innerhalb Deutschland ist man erst ab 16 Jahren ausweispflichtig.

Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Lichtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts.

Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig.

Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, kann sich innerhalb kurzer Zeit stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist. Das Ausweisdokument ist dann vorzeitig ungültig. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind. 

Hat Ihr Kind noch einen gültigen Kinderreisepass, kann dieses Ausweisdokument bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden. Bitte erkundigen Sie sich jedoch vor Reiseantritt auf der Internetseite des Auswärtigen Amts, ob das jeweilige Reiseland Kinderreisepässe noch akzeptiert. 

Die Lieferzeit für Personalausweise beträgt ca. 3 Wochen und für Reisepässe ca. 4 Wochen.

 

Reisepass: Gebührenerhöhung ab 24 Jahren

Eine weitere Änderung zum 1. Januar 2024 sieht vor, dass die Gebühr für den Reisepass für Antragsteller über 24 Jahren auf 70 Euro erhöht wird. Die Gebühr für unter 24-jährige Antragsteller bleibt gleich bei 37,50 Euro.

Hinweis

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