Niederschlagswasser
Anzeigepflichten bei der Niederschlagswassergebühr
Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Abwassersatzung der Gemeinde Untergruppenbach alle Änderungen, die zu einer Erhöhung oder zu einer Reduzierung der gebührenpflichtigen Fläche führen, innerhalb eines Monats bei der Gemeinde anzuzeigen sind. Hierzu zählen auch Änderungen bei Entlastungssonderbauwerken (z.B. Zisternen) hinsichtlich Größe oder Nutzung. Die Änderungen werden dann im Folgemonat berücksichtigt.
Einen Vordruck hierfür erhalten Sie entweder im Rathaus bzw. steht Ihnen hier zur Verfügung.
Hinweis
Die Inhalte werden von der Gemeinde Untergruppenbach gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Untergruppenbach wenden.
Kontakt
Bürgermeisteramt Untergruppenbach
Kirchstraße 2
74199 Untergruppenbach
Telefonnummer: 07131 7029-0
Faxnummer: 07131 7020-59
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