Gemeinde Untergruppenbach (Druckversion)
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Anzeigepflichten bei der Niederschlagswassergebühr

Autor: Frau Riecker
Artikel vom 23.09.2021

Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Abwassersatzung der Gemeinde Untergruppenbach alle Änderungen, die zu einer Erhöhung oder zu einer Reduzierung der gebührenpflichtigen Fläche führen, innerhalb eines Monats bei der Gemeinde anzuzeigen sind. Hierzu zählen auch Änderungen bei Entlastungssonderbauwerken (z.B. Zisternen) hinsichtlich Größe oder Nutzung. Die Änderungen werden dann im Folgemonat berücksichtigt.

 Einen Vordruck hierfür erhalten Sie entweder im Rathaus oder auf der Internetseite der Gemeinde unter http://untergruppenbach.de -> Rathaus, Service & Gemeinderat -> Verwaltung -> Rathausformulare.

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Untergruppenbach gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Untergruppenbach wenden.

Kontakt

Bürgermeisteramt Untergruppenbach
Kirchstraße 2
74199 Untergruppenbach
Telefonnummer: 07131 7029-0
Faxnummer: 07131 7020-59
E-Mail schreiben 

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