Standfestigkeitsprüfung von Grabmalen
Wie in jedem Jahr müssen auch jetzt wieder alle Grabmale auf ihre Standfestigkeit überprüft werden. Die Prüfung wird von der Berufsgenossenschaft, im Zuge der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht gegenüber den Friedhofsbesuchern vorgeschrieben.
Die Überprüfungsämtlicher Grabsteine wird in der Kalenderwoche 21 (vom 21.05.2024 – 24.05.2024 durchgeführt. Die Grabnutzungsberechtigten bzw. Verfügungsberechtigten (§ 17 der Friedhofsatzung) haben bis zu diesem Termin die Möglichkeit, etwaige Mängel bei der Standfestigkeit fachmännisch beseitigen zu lassen.
Müssten bei der Überprüfung Grabmale beanstandet werden, werden die Grabnutzungsberechtigten bzw. Verfügungsberechtigten schriftlich auf die Unfallgefahr hingewiesen und aufgefordert, innerhalb einer gesetzten Frist, die Grabsteine instand setzen zu lassen.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass Sie als Verfügungs- bzw. Nutzungsberechtigter einer Grabstätte gemäß § 16 und § 17 unserer Friedhofsatzung vom 16.11.2023 jederzeit verantwortlich für die Standsicherheit eines Grabmals sind.
Auszug aus der Friedhofsatzung
Hinweis
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