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Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Heilbronn endet

Autor: Frau Muenzing
Artikel vom 05.04.2023

Die seit 19. Februar 2023 gültige Aufstallpflicht zum Schutz der Geflügelbestände im Landkreis Heilbronn endet mit Ablauf des 31. März 2023. Eine Verlängerung der Stallpflicht ist nicht notwendig, da seit dem 16. Februar 2023 bei keinem weiteren aufgefundenen toten Wildvogel das Geflügelpestvirus nachgewiesen werden konnte. Die Tiere können daher ab April wieder im Freien gehalten werden. 

 

„Dennoch sollten alle Geflügelhalter unbedingt weiterhin Sorgfalt walten lassen und ihr Geflügel durch Biosicherheitsvorkehrungen vor einer Einschleppung der Geflügelpest in ihren Bestand schützen“, betont Dr. Beker-Hess, Leiterin des Veterinäramtes des Landratsames Heilbronn. 

 

Die in der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) aufgeführten präventiven Biosicherheitsmaßnahmen sind weiterhin gültig und zu beachten. Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter mlr.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlr/intern/dateien/PDFs/%C3%96ffentl_Bekanntmachungen/2023-01-18_AV_Biosicherheit-Gefl%C3%BCgel.pdf.

 

Weitere Informationen zur Geflügelpest, einschließlich Checklisten zur Überprüfung der Biosicherheit und zur aktuellen Geflügelpestlage in Deutschland sind auf den Homepages des Friedrich-Loeffler-Instituts unter www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ und des MLR unter mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe.

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