Hauptbereich
Aus der Arbeit des Gemeinderates
Artikel vom
02.03.2018
1. Fragestunde
In der letzten Gemeinderatssitzung wurden keine Fragen von allgemeinem Interesse an Bürgermeister Weller gestellt.
2. Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses im Programm 271, 281 KfW-
Programm erneuerbare Energien „Premium“
Die Gemeinde Untergruppenbach beabsichtigt im Ortsteil Unterheinriet die Errichtung eines Wärmenetzes, das aus erneuerbaren Energien gespeist wird.
Für diese Maßnahme kann nach Maßgabe der Richtlinien zu Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbaren Energien im Wärmemarkt vom 11.03.2015 ein Tilgungszuschuss aus Bundesmitteln bei der KfW-Bankengruppe beantragt werden. Hierbei handelt es sich um einen Tilgungszuschuss im Programm 271, 281 erneuerbare Energien „Premium“.
Nach Auskunft der KfW-Bankengruppe kann ein Tilgungszuschuss in Höhe von insgesamt 25.200,00 Euro gewährt werden. Hierfür muss die Gemeinde einen Antrag auf einen Direktkredit in Höhe von 25.200,00 Euro (maximaler Tilgungszuschuss) stellen.
Bei dem Antrag auf Direktkredit und dem sich anschließenden Tilgungszuschuss handelt es sich nach Rücksprache mit der Rechtsaufsichtsbehörde nicht um eine genehmigungspflichtige Kreditaufnahme gemäß § 87 Gemeindeordnung.
Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dass ein Direktkredit bei der KfW-Bankengruppe in Höhe von 25.200,00 Euro aufgenommen wird und ein Antrag auf Gewährung eines Tilgungszuschusses im Programm 271, 281 KfW-Programm erneuerbare Energien „Premium“ bei der KfW-Bankengruppe gestellt wird.
3. Errichtung der Anstalt ITEOS durch Beitritt der Zweckverbände KDRS, KIRU und
KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und Vereinigung der Zweckverbände
KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT am 01.07.2018
Eine 2014 eingeleitete Prüfung der bisherigen Zusammenarbeit der Datenzentrale Baden-Württemberg und der Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zur Versorgung der baden-württembergischen Kommunen und ihrer Einrichtungen mit Leistungen der Informationstechnik hat gezeigt, dass die wirtschaftliche Aufgabenerledigung in der heutigen Struktur des Datenverarbeitungsbundes Baden-Württemberg nicht dauerhaft gewährleistet ist.
Die partnerschaftliche Potentialanalyse kam zu dem Ergebnis, dass mit der Zusammenführung der Geschäftstätigkeit aller 4 Einrichtungen eine zukunftsfähige Organisation mit Wirtschaftlichkeitseffekten in der Größenordnung von ca. 25 Millionen Euro innerhalb von 5 Jahren ab Fusion geschaffen werden kann. Gleichzeitig versetzt sich der Datenverarbeitungsverbund Baden-Württemberg damit in die Lage, kommunales Wissen und IT-spezifisches Know-How für die Zukunft zu sichern.
Dies fördert die weitere Vereinheitlichung und Standardisierung der kommunalen Strukturen und Verfahren der Informationstechnik und trägt in Kooperation mit dem Land zum Ausbau einer modernen bürgerfreundlichen Verwaltung in Baden-Württemberg bei.
Ziel des Beitritts der einzelnen Zweckverbände und der Fusion der Zweckverbände mit dem Gesamtzweckverband 4IT ist der Erhalt einer wettbewerbs- und zukunftsfähigen kommunalen IT Baden-Württemberg. Dabei liegt der Fokus auf der dauerhaften Verbesserung von Leistungen (Qualitätsservice und Kosten) für Bestands- und Neukunden, in dem die lokalisierten Synergien in Leistungsprozessen sukzessiv realisiert werden.
Die Entgelte für die von den Mitgliedern der Zweckverbände bezogenen Leistungen werden für eine Übergangszeit nach den heutigen Verbandsgebieten gesplittet, damit kein Verbandsmitglied gemessen am Status Quo durch die Fusion schlechter gestellt wird. Ferner werden die Mitlieder über eine Gremienstruktur verstärkt am Aufbau und der Weiterentwicklung der Produkte und Dienstleistungen beteiligt.
Eine gemeinsame Trägerschaft durch den Gesamtzweckverband 4IT und das Land Baden-Württemberg sichert ITEOS, und damit der kommunalen IT, eine zukunftsfähige Neustruktur.
Die Kooperation mit dem Land und den Kommunen im Bereich der Informationstechnik und die Anbindung kommunaler Verfahren an die Verfahren der Landesbehörden sind wesentlich für den Ausbau einer bürgerfreundlichen digalisierten Verwaltung. Dadurch wird dich Produktivität des Unternehmens gesteigert, was dabei hilft, die Leistungsfähigkeit der kommunalen Verwaltung zu sichern.
Einstimmig nahm der Gemeinderat den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmte dem Beitritt des Zweckverbands KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und der Vereinigung mit den Zweckverbänden KDRS und KIRU zum Gesamtzweckverband 4IT zu.
Der Gemeinderat beauftragte den Bürgermeister, in der Verbandsversammlung des Zweckverbands KIVBF die Organe des Zweckverbands zum Vollzug aller hierzu notwendigen Handlungen zu bevollmächtigen.
Zu den notwendigen Handlungen gehören (insbesondere):die Zustimmung zum Beitritt des Zweckverbands KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg durch Vereinbarung der Änderung der Satzung der Datenzentrale Baden-Württemberg
die Zustimmung zum vorgesehenen Vermögensausgleich
die Zustimmung zur Verschmelzung der Betriebsgesellschaften IIRU, KRBF und RZRS zu einer hundertprozentigen Tochter der aus der Datenzentrale Baden-Württemberg mit Beitritt der Zweckverbände hervorgehenden ITEOS (AöR)
die Zustimmung zum Fusionsvertrag der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF und ihrer Tochtergesellschaften sowie der Datenzentrale Baden-Württemberg
die Zustimmung zur Vereinigung der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT