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Aus der Arbeit des Gemeinderates
Aus der Arbeit des Gemeinderates - Gemeinderatssitzung vom 21. November 2024
Gemeinderatssitzung vom 21.11.2024 (pdf)
Aus der Arbeit des Gemeinderates – Gemeinderatssitzung vom 21. November 2024
1. Bürgerfragestunde
Seitens der Zuhörenden wurden keine Fragen an Bürgermeister Vierling gestellt.
2. Forstwirtschaftlicher Betriebsplan 2025
Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die stv. Leiterin des Forstamtes, Frau Sarah Niekrenz, den Forstrevierleiter, Herrn Oliver Muth, und den Trainee beim Forstamt, Herrn Leonard Kloos. Bürgermeister Vierling zählte die zahlreichen Projekte auf, die die Gemeinde im Forstjahr in Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung umgesetzt hat. So wurden unter anderem die Holzversteigerung durchgeführt, das Bürgerwaldfest gefeiert und zwei neue Waldkindergärten wurden eröffnet. Bürgermeister Vierling bedankte sich dabei für das stets sehr gute Miteinander mit der Forstverwaltung beim Landratsamt.
Zunächst berichtete Frau Niekrenz über die Arbeit des Forstamtes und berichtete über Themen wie den Witterungsverlauf im Forstjahr 2024, die Bundeswaldinventur, die alle 10 Jahre stattfindet, das neue Holzversteigerungstool, das forstliche Gutachten und die Waldpädagogik.
Nach diesem interessanten Vortrag stellte Herr Kloos die Jahresplanung Wald für das Forstjahr 2025 vor. Er gab dabei einen Überblick über die geplante Holzernte und zeigte sowohl die geplanten Einnahmen wie auch die Ausgaben auf.
Einstimmig hat der Gemeinderat danach dem forstwirtschaftlichen Betriebsplan 2025 für den Gemeindewald Untergruppenbach zugestimmt.
3. Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025
-Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
1. Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer A zum 01.01.2025
2. Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B zum 01.01.2025
3. Verzicht auf die Einführung der Grundsteuer C
Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die stellvertretende Leiterin der Finanzverwaltung, Frau Melanie Kummer, und verwies auf die ausführliche Sitzungsvorlage. Bürgermeister Vierling erläuterte dabei, dass es Ziel ist, einen Beschluss über die Hebesatzsatzung zu fassen, um die neue Grundsteuer ab 01.01.2025 festsetzen zu können. Ebenfalls bekräftigte er die Haltung der Gemeinde, durch die Umsetzung der neuen Steuer eine Aufkommensneutralität zu erreichen. So sollen die gesamten Einnahmen der Gemeinde aus dieser Steuerart gleich hoch bleiben. Für den Einzelnen kann es trotzdem zu erheblichen Verschiebungen kommen, dies sei jedoch politisch so gewollt und stehe nicht im Einflussbereich der Gemeinde. Künftig ist für die Höhe der Steuer der Wert des Grundstücks maßgebend und nicht die darauf stehenden Gebäude.
Bürgermeister Vierling übergab dann das Wort auf Frau Kummer, die die Gründe für die Verfassungswidrigkeit der alten gesetzlichen Regelung und nun für Baden-Württemberg geltenden Regelungen erläuterte. Danach gab sie einen Überblick über die verschiedenen Steuerarten und die Kalkulation der neuen Hebesätze und zeigte einige Berechnungsbeispiele auf. Sie erläuterte ebenfalls, dass die Landesregierung an die Kommunen appelliert hat, im Zuge der neuen Systematik der Grundsteuerberechnung keine Mehreinnahmen durch Grundsteueraufkommen zu erzielen. Ziel der Gemeinde ist es, trotz der sich für das Haushaltsjahr 2025 abzeichnenden Haushaltslage, diese Aufkommensneutralität zu gewährleisten und das Grundsteueraufkommen entsprechend zu kalkulieren.
Um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten, empfiehlt die Verwaltung für die Grundsteuer A den bisherigen Hebesatz von 360 v.H. auf 435 v.H. anzuheben.
Der Hebesatz von Grundsteuer B soll von 360 v. H. auf 185 v.H. abgesenkt werden.
Die Grundsteuer C soll nicht eingeführt werden.
Einstimmig hat der Gemeinderat die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Untergruppenbach beschlossen.
Die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer ist im Amtsblatt an anderer Stelle abgedruckt.
4. Sanierung des Freibades in Untergruppenbach
Vergabe der Gewerke Metallbau sowie Heizung-Lüftung-Sanitär (HLS)
Bürgermeister Vierling gab einen kurzen Überblick über den Stand der laufenden Sanierungsarbeiten und zeigte aktuelle Bilder von der Baustelle. Nachdem die Arbeiten im September 2024 begonnenen hatten und gut vorangekommen waren, wurde im Zuge der Tiefbauarbeiten zum neuen Technikgebäude ein schlechterer Baugrund angetroffen, als zunächst nach den Baugrunduntersuchungen zu erwarten war. Die Bodenproben aus den freigelegten Bereichen haben gezeigt, dass vor Gründung des neuen Technikgebäudes Baugrundverbesserungen mittels Stabilisierungssäulen erforderlich werden. Diese Arbeiten wurden durch den Gemeinderat in der Sitzung am 24.10.2024 vergeben, sind bereits gestartet und werden voraussichtlich in der letzten Novemberwoche beendet werden.
Bereits im April hatte der Gemeinderat ein größeres Paket an Sanierungsarbeiten beschlossen. Nun hatte der Gemeinderat über die Vergabe der Schlosserarbeiten sowie der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten zu entscheiden.
Einstimmig hat der Gemeinderat die nach den Vergabevorschlägen der Fachplaner folgende Firmen mit der Ausführung beauftragt:
- Mit den Metallbauarbeiten wird die Firma Michael Wengert aus 74360 Ilfeld zu einer Netto-Angebotssumme in Höhe von 74.375,50 Euro beauftragt.
- Mit den Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten wird die Firma Böpple GmbH aus 74078 Heilbronn zu einer Angebotssumme in Höhe von 159.369,59 Euro beauftragt.
5. Zuschuss an den Rad- und Motorsportclub Heinriet e.V. (RMSC) im Rahmen der
Vereinsförderrichtlinien
Bürgermeister Vierling erläuterte, dass entsprechend der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Untergruppenbach Vereine Zuschüsse zu größeren Investitionen stellen können. Die Förderung beträgt bis zu 15 % der Kosten. Nach Angaben des Vereins liegen die Kosten der Sanierung des Vereinsheims in Unterheinriet bei derzeit 16.706,54 Euro. Die Maßnahme soll noch fortgesetzt werden.
Einstimmig hat der Gemeinderat einen Zuschuss von 15 % der angefallenen Kosten, maximal jedoch 3.000,00 Euro gewährt.
6. Annahme von Spenden
Einstimmig hat der Gemeinderat eine Spende in Höhe von 250,00 Euro für die Kindertagesstätte Oberheinrieter Straße und eine Sachspende im Wert von 100,00 Euro (5 gebrauchte Bobby-Cars) für die Kindertagesstätte Kelterstraße angenommen.
Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung, eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.