Hauptbereich
Aus der Arbeit des Gemeinderates
Aus der Arbeit des Gemeinderates - Gemeinderatssitzung vom 24. Oktober 2024
Gemeinderatssitzung vom 24.10.2024 (pdf)
1. Bürgerfragestunde
Eine Eigentümerin eines Grundstücks in der Talstraße hat Bürgermeister Vierling auf die durch den Gutachterausschuss festgesetzten Bodenrichtwertzonen in der Talstraße angesprochen. Sie vertrat die Auffassung, dass der Gutachterausschuss die bauplanungsrechtlichen Vorgaben bei den Festsetzung ihres Bodenrichtwertes nicht entsprechend berücksichtigt hat. Schreiben, die sie an den Gutachterausschuss in Weinsberg bzw. Eppingen geschrieben hat, seien unbeantwortet geblieben.
Bürgermeister Vierling erläuterte, dass die Bodenrichte von vielen Faktoren abhängen. Neben den bauplanungsrechtlichen Festsetzungen sind dies beispielsweise auch die tatsächlichen Verkaufserlöse bei ähnlich gelagerten Grundstücken. Bürgermeister Vierling betonte, dass weder ihm noch dem Gemeinderat ein Beurteilungsspielraum bei der Festlegung der Bodenrichtwerten zustehe. Er sagte jedoch zu, sich nochmals an den Gutachterausschuss in Eppingen zu wenden und dort an die Beantwortung des Schreibens zu erinnern.
2. Wasserversorgungssatzung
1. Festsetzung der Verbrauchsgebühr für die Jahre 2025 und 2026
2. Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung -WVS) der Gemeinde Untergruppenbach
Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt die Leiterin der Finanzverwaltung, Frau Dorothea Hägele, und erklärte, dass die Wasserverbrauchsgebühren in einem 2-jährigen Turnus kalkuliert und festgesetzt werden. Da die Wasserversorgung der Gemeinde Untergruppenbach ein wirtschaftliches Unternehmen i.S. der Gemeindeordnung ist und als Eigenbetrieb nach Eigenbetriebsgesetz geführt wird, soll sie nach § 102 Abs. 3 GemO einen Ertrag für den Gemeindehaushalt erwirtschaften.
Die Wasserverbrauchsgebühr liegt seit dem 01.01.2024 bei 2,63 Euro m³. Frau Hägele hat dem Gremium die Gebührenkalkulation vorgestellt. Um die Konzessionsabgabe in voller Höhe zu erwirtschaften, würde die Wasserverbrauchsgebühr künftig bei 2,98 Euro/m³ liegen. Da dies für den Gebührenzahler eine Steigerung von 0,35 Euro/m³ (13 Prozent) bedeuten würde, hat die Verwaltung vorgeschlagen, bei einer Steigerung unter der 10-Prozent-Marke zu bleiben und die Verbrauchsgebühr auf 2,88 Euro/m³ festzusetzen.
Die Ursache für die gestiegenen Kosten sind in erster Linie die erhöhten Wasserbezugskosten beim Wasserzweckverband sowie den gestiegenen Kosten für die Betriebsführung. Die Steigerungen beim Wasserbezug sind insbesondere auf die erhöhten Bezugskosten bei der Bodenseewasserversorgung sowie die erhöhten Stromkosten zurückzuführen. Die Kostensteigerungen bei der Betriebsführung durch die HNVG sind durch Tarifsteigerungen begründet.
Ausgehend von einem Pro-Kopf-Tagesverbrauch von 127 Liter Wasser bedeutet die Erhöhung für einen 1-Personenhaushalt Mehrkosten in Höhe von ca. 11,58 Euro im Jahr bzw. 0,96 Euro im Monat und für einen 4-Personenhaushalt in Höhe von ca. 46,30 Euro im Jahr bzw. ca. 3,86 Euro im Monat. Laut statistischem Landesamt betrugt in Baden-Württemberg die durchschnittliche Wasserverbrauchsgebühr im Jahr 2024 2,58 Euro/m³.
Bei der zu erfolgenden Änderungssatzung wurden aufgrund der Umstellung des Veranlagungsverfahrens nun auch die Festlegungen der Vorauszahlungen geändert. Die Vorauszahlungen werden künftig vierteljährlich fällig und nicht wie bisher an nur drei Terminen. Zukünftig gibt es also 4 Vorauszahlungen und eine Abschlusszahlung.
Einstimmig hat der Gemeinderat die Wasserverbrauchsgebühr ab dem 01. Januar 2025 auf 2,88 Euro/m³ Wasser festgesetzt und wie vorgenannt die Änderungssatzung mit den geänderten Vorauszahlungen beschlossen.
3. Abwassersatzung
1. Festsetzung der Abwassergebühr für die Jahre 2025 und 2026
2. Neufassung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Gemeinde Untergruppenbach
Auch die Abwassergebühren werden in einem zweijährigen Rhythmus kalkuliert. Die derzeitige Schmutzwassergebühr beträgt 2,35 Euro/m³ und die derzeitige Niederschlagswassergebühr liegt bei 0,44 Euro/m². Die gesplitteten Abwassergebühren für die Jahre 2025 und 2026 wurden vom Büro Schneider & Zajontz, Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH aus Heilbronn kalkuliert. Die stellvertretende Kämmerin, Frau Lutz, hat dem Gremium die Gebührenkalkulation vorgestellt. Nach Ausgleich der Vorjahresergebnisse beträgt die kalkulierte Schmutzwassergebühr 2,35 Euro/m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,36 Euro/m². Für das Jahr 2026 beträgt die kalkulierte Schmutzwassergebühr 2,63 Euro/m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,38 Euro/m². Ausgehend von einem Pro-Kopf-Tagesverbrauch von 127 Liter Wasser bedeutet die Erhöhung für das Jahr 2026 für einen 1-Personenhaushalt Mehrkosten in Höhe von ca. 13 Euro im Jahr bzw. 1,08 Euro im Monat und für einen 4-Personenhaushalt in Höhe von ca. 52 Euro im Jahr bzw. 4,33 Euro im Monat. Laut statistischem Landesamt betrugt im Jahr 2024 in Baden-Württemberg die durchschnittliche Schmutzwassergebühr 2,33 Euro/m³ und die durchschnittliche Niederschlagswassergebühr betrug 0,47 Euro/m². Zusätzlich zur Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr wurden auch hier analog der Wassergebühr die Vorauszahlungen auf eine vierteljährliche Abschlagserhebung umgestellt.
Einstimmig hat der Gemeinderat für das Jahr 2025 die Schmutzwassergebühr auf 2,35 Euro/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,36 Euro/m² und für das Jahr 2026 die Schmutzwassergebühr auf 2,63 Euro/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,38 Euro/m² festgesetzt sowie die Satzungsänderung beschlossen.
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben - Festsetzung des Benutzungsentgeltes für 2025
Nicht alle Häuser im Gemeindegebiet sind an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Insbesondere in den Wochenendhausgebieten in der Gemeinde gibt es Gruben, die regelmäßig abgepumpt und entsorgt werden müssen. Dies ist durch eine entsprechende Satzung geregelt. Die Gebührenhöhe für die Entsorgung wird von der Kämmerei kalkuliert. Der Verwaltungsvorschlag aufgrund der Kalkulation ergab als Abfuhrentgelt die Abfuhrgebühr für
Kleinkläranlagen ohne biologische Nachbehandlung
- Mehrkammer-Absetzgruben 120,50 €/m³
- Mehrkammer-Ausfaulgruben 102,00 €/m³
Kleinkläranlagen mit biologischer Nachbehandlung 102,00 €/m³
Geschlossene Gruben 73,00 €/m³
Einstimmig hat der Gemeinderat die vorgenannten Abfuhrentgelte für das Jahr 2025 sowie die entsprechende Änderungssatzung beschlossen.
5. Stettenfelshalle Untergruppenbach
- Vergabe der Elektroarbeiten zur Instandsetzung der Sicherheitsbeleuchtung und dem Austausch der Leuchten
Bürgermeister Vierling erläuterte, dass in der Stettenfelshalle (Festsaal und Sporthalle) die Elektronik der Sicherheitsbeleuchtung defekt ist. Zudem wurde im Rahmen der jährlichen Wartungsarbeiten festgestellt, dass die Steuerelemente im Schaltschrank teilweise nicht mehr funktionsfähig sind und die notwendigen Ersatzteile nicht mehr lieferbar sind.
Eine funktionsfähige Sicherheitsbeleuchtung auf Grundlage der Baugenehmigung ist verpflichtend für den Betrieb der Hallen. Im Rahmen der geplanten Arbeiten soll die Sicherheitsbeleuchtungsanlage komplett überarbeitet werden. Konkret wird der Schaltschrank der Anlage erneuert und die Sicherheitsbeleuchtung auf LED umgestellt. Da auch im Festsaal Arbeiten an der Sicherheitsbeleuchtung ausgeführt werden müssen, ist es sinnvoll, in diesem Zuge die Gesamtbeleuchtung des Festsaals auf LED umzurüsten und den Stettenfelskomplex unter energetischen Gesichtspunkten zukunftssicher aufzustellen.
Das Ingenieurbüro Herbel hat das Leistungsverzeichnis für die erforderlichen Arbeiten erstellt. Die vom Ingenieurbüro Herbel ermittelten Kosten belaufen sich auf 165.328,31 Euro brutto. Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung an acht Firmen haben sechs Firmen ihre Angebote fristgerecht eingereicht. Das wirtschaftlichste Angebot wurde mit 124.614,24 Euro netto (148.290,95 Euro brutto) von der Firma TWE Wörner aus Untergruppenbach unterbreitet. Das nächstgünstigere Angebot lag bei über 163.000 Euro brutto. Nach technischer Wertung der Angebote empfahl das Ingenieurbüro und die Verwaltung, die Firma TWE Wörner Energietechnik GmbH aus Untergruppenbach zu beauftragen.
Einstimmig hat der Gemeinderat die Firma TWE Wörner Energietechnik GmbH aus Untergruppenbach mit den Arbeiten zur Sanierung der Notbeleuchtung sowie dem Umbau der LED-Beleuchtung für netto 124.614,24 Euro netto beauftragt.
6. Zweckverband Schozachwasserversorgungsgruppe
- Neufassung der Satzung
Bürgermeister Vierling informierte, dass die Satzung des Zweckverbandes Schozachwasserversorgungsgruppe bezüglich Anpassung der Bezugsrechte und Änderung der Wertgrenzen und Zuständigkeiten des Verwaltungsrates und des Verbandsvorsitzenden überarbeitet werden soll. Satzungsgemäß ist die Anpassung der Bezugsrechte alle fünf Jahre durchzuführen. Mit Hilfe des Ingenieurbüros Raith aus Remseck am Neckar wurden die Bezugsrechte neu berechnet, welche im Wesentlichen einwohnerabhängig sind. Seither trägt die Gemeinde Untergruppenbach 50,47 Prozent der Festkostenumlage. Aufgrund der sich veränderten Einwohnerzahlen im Verbandsgebiet beträgt der Anteil der Gemeinde Untergruppenbach künftig 49,08 Prozent an den Abschreibungen und Zinsen des Zweckverbandes (Reduzierung um derzeit ca. 2.000 Euro im Jahr). Die übrigen Kosten des Zweckverbandes werden entsprechend dem Wasserbezug auf die Verbandsmitglieder umgelegt.
Des Weiteren waren die Wertgrenzen für die Zuständigkeiten des Verwaltungsrates und des Verbandsvorsitzenden anzupassen. Diese sind nicht mehr zeitgemäß und verzögern die Arbeiten des Zweckverbandes bzw. schaffen unnötige Bürokratien. Letztlich wurde noch die Stellung des Verbandsrechners, wie vom Zweckverband beschlossen und von der Gemeindeprüfanstalt gefordert, in die Satzung eingearbeitet. Bürgermeister Vierling erläuterte weiter, dass die Neufassung der Satzung mit den Verbandskommunen im Verwaltungsrat abgestimmt und für notwendig erachtet wurde. Die Neufassung der Verbandssatzung wurde des Weiteren der Gemeindeprüfanstalt zur Prüfung vorgelegt. Diese hatte keine inhaltlichen Beanstandungen.
Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, die Vertreter der Gemeinde im Zweckverband Schozachwasserversorgungsgruppe damit zu beauftragen, der Neufassung der Verbandssatzung zuzustimmen.
7. Zuschuss an verschiedene Vereine im Rahmen der Vereinsförderrichtlinien
- Investitionskostenzuschuss zur Umrüstung auf LED-Technik im Bereich des Stadions in Untergruppenbach
- Investitionszuschuss an das DRK für die Anschaffung eines Fahrzeuges
- Investitionszuschuss an den Hundesportverein für eine Terrassenüberdachung
Bürgermeister Vierling erläuterte, dass die Vereine entsprechend der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Untergruppenbach bis zum 1. Oktober des der Investition vorausgehenden Rechnungsjahres Anträge auf Zuschüsse stellen können. Bei der Gemeinde sind drei Anträge eingegangen und zwar ein Antrag des TSV Untergruppenbach 1905 e.V. für einen Investitionskostenzuschuss für die Erneuerung der Flutlichtanlage am Stadion, des DRK- Ortsvereins Heinriet-Untergruppenbach für einen Investitionszuschuss für die Anschaffung eines Einsatz- und Mehrzweckfahrzeugs und des Vereins für Deutsche Schäferhunde e.V. OG Untergruppenbach für einen Investitionszuschuss für eine Terrassenüberdachung.
Antrag des TSV Untergruppenbach 1905 e.V.:
Die Beleuchtung des Stadions ist nicht mehr auf dem Stand der Technik und bei einem Ausfall von Leuchten gibt es keine Möglichkeit der Reparatur, da die Ersatzteile nicht mehr beschafft werden können. Bereits vor wenigen Wochen ist eine Leuchte ausgefallen und musste auf LED-Technik umgestellt werden. Um eine gleichmäßige Ausleuchtung des Stadions zu gewährleisten, die Beleuchtung zukunftssicher aufzustellen und zudem Energiekosten einzusparen ist es angedacht, die Beleuchtung auf LED-Technik umzustellen. Die Standsicherheit der Masten konnte bei der turnusmäßigen Prüfung festgestellt werden. Dem TSV liegt ein Angebot zur Umrüstung der Leuchten vor, hinzu kommen noch Kosten für die Bereitstellung der Steiger in Höhe von ca. 1.000.- Euro. Die Leuchten auf dem Kleinspielfeld sollen mittelfristig entfernt werden und daher auch nicht erneuert werden, da hier keine Beleuchtung benötigt wird. Abzüglich eines WLSB-Zuschusses betragen die Restkosten ca. 42.800.- Euro, wovon die Gemeinde die Hälfte (21.400.- Euro) übernimmt. Da der TSV durch die Investitionen in das Vereinsheim und die bereits durchgeführte Investition bei der LED-Umstellung des Trainingsplatzes derzeit über keine hohe Liquidität verfügt, soll die Gemeinde den TSV bei der Finanzierung der Maßnahme in Form eines Liquiditätsdarlehens unterstützen. Das zinsfreie Darlehen kann durch die laufenden Zuschüsse an den Verein in den nächsten fünf Jahren getilgt werden.
Antrag der DRK Ortsgruppe Heinriet-Untergruppenbach:
Der Ortsverein des DRK Heinriet-Gruppenbach beabsichtigt die Beschaffung eines Einsatz- und Mehrzweckfahrzeuges als Ersatz für den bestehenden Mannschaftstransportwagen. Dieser ist inzwischen über 21 Jahre alt und hat mehr als 130.000 km gelaufen, wodurch auch die Reparatur- und Unterhaltungskosten steigen und die Nutzung als reiner Personentransporter ist nicht mehr zeitgemäß ist. Der Ortsverein hat viele Bemühungen unternommen, die Kosten für das Fahrzeug über Spenden zu generieren, es besteht aber nach wie vor noch ein Finanzierungsdefizit. In der Vergangenheit wurde die Fahrzeugbeschaffung für das HVO-Fahrzeug mit 20 Prozent (5.000.- Euro) und des RTW mit 30 Prozent (5.000.- Euro) von der Gemeinde bezuschusst. Da die Arbeit des Ortsvereins mit vielen Einsätzen in unserer Gemeinde für unsere Einwohner sehr wertvoll ist, soll auch die Anschaffung des neuen Fahrzeuges durch einen Investitionszuschuss in Höhe von 20 Prozent der Investitionskosten, maximal mit 17.000,00 Euro unterstützt werden.
Hundesportverein Untergruppenbach:
Der Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. Ortsgruppe Untergruppenbach hatte in diesem Jahr sein 75. Vereinsjubiläum. In diesem Zusammenhang wurde für die Terrasse des bestehende Vereinsheims eine neue Terrassenüberdachung erstellt mit Gesamtkosten von knapp 4.000.- Euro. In den vergangenen Jahren wurden für ähnliche gebäudebezogene Vorhaben Zuschüsse mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt. Die Gemeinde unterstützt den Terrassenanbau durch einen Zuschuss von 15 Prozent in Höhe von aufgerundet 600,00 EUR.
Einstimmig hat der Gemeinderat die Zuschüsse wie vorgenannt beschlossen und dem TSV Untergruppenbach 1905 e.V. das genannte Liquiditätsdarlehen gewährt.
Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung, eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.