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Aus der Arbeit des Gemeinderates
Aus der Arbeit des Gemeinderates – Gemeinderatssitzung vom 26. September 2024
Gemeinderatssitzung vom 16.09.2024 (pdf)
1. Bürgerfragestunde
Seitens der Zuhörenden wurden keine Fragen an Bürgermeister Vierling gestellt.
2. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Projekt Pfadiheim"
Abwägung und Satzungsbeschluss
Um den Pfadfindern den Bau eines Vereinsheims auf der Wiese gegenüber des „Schwarzen Parkplatzes“ baurechtlich zu ermöglichen, war die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Plieninger vom Büro Käser, das mit der Erarbeitung des Bebauungsplans beauftragt ist. Er informierte, dass der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans „Projekt Pfadiheim“ am 7. Dezember 2023 gefasst wurde. Im weiteren Verfahren wurde durch den Gemeinderat am 18. Juli 2024 der Entwurf gebilligt und die Veröffentlichung im Internet zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 29. Juli 2024 bis 30. August 2024 beschlossen. In der Sitzung galt es nun, über die während der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit zu beraten. Herr Plieninger stellte dem Gremium die einzelnen Stellungnahmen vor und ging hierauf ein. Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich lediglich geringfügige Ergänzungen im Bebauungsplan.
Einstimmig hat der Gemeinderat der Behandlung der Stellungnahmen zugestimmt und nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange den Bebauungsplan und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.
Hier geht es zum Plan (pdf)
3. Installation mehrerer Photovoltaikanlagen auf kommunalen Liegenschaften
- Vergabe der Arbeiten
Um den gestiegenen Energiepreisen sowie der Vorbildfunktion der Gemeinde Rechnung zu tragen, sollen bei sämtlichen kommunalen Liegenschaften, die hinsichtlich ihres Energieverbrauchs und dem Dachzustand geeignet sind, Photovoltaikanlagen installiert werden. Bürgermeister Vierling informierte, dass bereits vor wenigen Wochen eine PV-Anlage auf dem Rathausdach installiert wurde. In einem weiteren Schritt sollen nun die Dächer des DRK-Magazins, der Kita Falkenstraße, der Kita HdG, der Kita Kelterstraße, der Kita Oberheinrieter Straße und das Dach der Aussegnungshalle beim neuen Friedhof in Untergruppenbach mit einer PV-Anlage ausgestattet werden. Hierzu wurden in den vergangenen Wochen Angebote von vier bekannten und leistungsfähigen Firmen eingeholt. Auf Grund der durch Kühlung im Sommer und elektrischer Heizung im Winter durchgängig abgerufenen Leistung wird der Neue Friedhof ebenso wie das DRK-Gebäude mit einem Batteriespeicher ausgestattet. Bei den Kindergärten wird auf Grund des „Lastgangs“ (Nutzung ausschließlich am Tag) hierauf verzichtet. Die durchschnittliche Amortisationszeit der Anlagen beträgt sieben Jahre. Bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren und den gegenwärtigen Verbräuchen und dem gegenwärtigen Preis, beläuft sich der finanzielle Vorteil der sechs Anlagen auf insgesamt 300.000 Euro.
Einstimmig hat der Gemeinderat den Zuschlag an den günstigsten Bieter, der Fa. Widmann aus Neuenstadt, mit einer Angebotssumme von 103.346,90 Euro erteilt.
4. Wahl weiterer Vertreter und deren Stellvertreter in die Verbandsversammlungen
- des Gemeindeverwaltungsverbands Schozach-Bottwartal
- des Zweckverbands Gruppenkläranlage Schozachtal
- des Zweckverbands Schozachwasserversorgungsgruppe
Bürgermeister Vierling informierte zunächst, dass die Besetzung der kommunalen Ausschüsse sowie die Entsendung der Gremiumsmitglieder in die Verbandsversammlungen der Zweckverbände in der konstituierenden Sitzung am 11. Juli 2024 beschlossen wurde. Entsprechend der jeweiligen Satzungen sind für die Zweckverbände Gruppenkläranlage und Schozachwasserversorgung sowie den Gemeindeverwaltungsverband jeweils ein weiteres Mitglied und je eine Stellvertretung aus der Mitte des Gremiums zu benennen.
Entsprechend dem Wahlergebnis bei der Kommunalwahl stehen die zusätzlichen Sitze der UWG-Fraktion bzw. der CDU-Bürgerliste zu. Im Wege der Einigung hat der Gemeinderat die zu vergebenden Sitze wie folgt einstimmig besetzt:
Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal
Ordentliches Mitglied: Stellvertreter:
Reißer, Michael, CDU-BL Möhle, Lopetra, CDU-BL
Da Gemeinderat Reißer bislang Stellvertreter für Gemeinderat Sammet war, wird für ihn Gemeinderat Model die Stellvertreterfunktion übernehmen.
Zweckverband Gruppenkläranlage Schozachtal
Ordentliches Mitglied: Stellvertreter:
Geiwiz, Sascha, UWG Heyer, Achim UWG
Zweckverband Schozachwasserversorgungsgruppe
Ordentliches Mitglied: Stellvertreter:
Möhle, Lopetra, CDU-BL Schaal, Marco, CDU-BL
Nachfolgend zusammengefasst die vollständige Zusammensetzung der aufgestockten Verbandsversammlungen:
Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal
Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter:
Geiwiz, Sascha, UWG Nitschke, Jürgen, UWG
Fernandes Rodrigues, Yvonne, UWG Heyer, Achim, UWG
Reißer, Michael, CDU-BL Möhle, Lopetra, CDU-BL
Sammet, Herbert, CDU-BL Model, Steffen, CDU-BL
Mangatter, Ellen, SPD Zillert, Sandra, SPD
Zweckverband Gruppenkläranlage Schozachtal
Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter:
Geiwiz, Sascha,UWG Heyer, Achim, UWG
Fackler, Tim, UWG Wörner, Tom, UWG
Nitschke, Jürgen, UWG Fernandes Rodrigues, Yvonne, UWG
Sammet, Herbert, CDU-BL Model, Steffen, CDU-BL
Schaal, Marco, CDU-BL Weinert, Norbert, CDU-BL
Zillert, Sandra, SPD Eichelroth, Karin, SPD
Zweckverband Schozachwasserversorgungsgruppe
Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter:
Heyer, Achim, UWG Geiwiz, Sascha, UWG
Fernandes Rodrigues, Yvonne, UWG Fackler, Tim, UWG
Reißer, Michael, CDU-BL Model, Steffen, CDU-BL
Weinert, Norbert, CDU-BL Möhle, Lopetra, CDU-BL
Möhle, Lopetra, CDU-BL Schaal, Marco, CDU-BL
Zillert, Sandra, SPD Eichelroth, Karin, SPD
5. Digitalisierung von Bauakten - Vergabe der Scan-Dienstleistung
Bürgermeister Vierling erläuterte, dass die Gemeinde Untergruppenbach die Digitalisierung der Arbeitsabläufe weiter vorantreibt. Nachdem ab Januar 2025 ausschließlich digitale Bauanträge bei den Baurechtsbehörden eingereicht werden können und die Einführung des Dokumentenmanagementsystems erfolgreich abgeschlossen ist, schlägt die Verwaltung vor, den kompletten Bauaktenbestand zu digitalisieren. Konkret handelt es sich um rund 2.000 einzelne Bauakten (60 laufende Meter Akten), die sich aus dem Schriftverkehr sowie den Planheften zusammensetzen.
Die Digitalisierung stellt eine vollständige und lückenlose (digitale) Bauakte sicher und vereinfacht die Arbeitsabläufe für die Gemeinde bzw. die Zusammenarbeit mit der Baurechtsbehörde.
Zur Angebotsabgabe wurden insgesamt vier geeignete Firmen aufgefordert, wovon zwei Firmen ein Angebot abgegeben haben. Das wirtschaftlichste Angebot hat die Firma Ricoh aus Brackenheim in Höhe von 28.513,14 Euro abgegeben.
Einstimmig hat der Gemeinderat die Firma Ricoh beauftragt, die angebotene Scan-Dienstleistung auf der Grundlage des Angebots durchzuführen.
6. Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels
Kooperationsprojekt von insgesamt 26 Gemeinden im südlichen Landkreis Heilbronn
Bürgermeister Vierling erwähnte eingangs, dass im Zuge der Gründung des ehem. gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Eppingen, mit Sitz in Eppingen, erstmalig ein qualifizierter Mietspiegel für 11 Landkreisgemeinden in Heilbronn erstellt wurde. Dieser Mietspiegel verliert im September 2025 seine Gültigkeit und soll deshalb neu erstellt werden. Durch die Fusion der beiden Gutachterausschüsse „Eppingen“ und „Weinsberger Tal / Schozachtal“, hat die Stadt Eppingen nun angeboten, die Neuerstellung auf das neue Zuständigkeitsgebiet des gemeinsamen Gutachterausschusses südwestlicher Landkreis Heilbronn auszuweiten. Aktuell orientieren sich noch 15 Gemeinden am Mietspiegel der Stadt Heilbronn und rechnen auf die dort angegebenen Mieten mit entsprechenden Abschlägen. Hierunter zählt auch die Gemeinde Untergruppenbach, welche aktuell mit einem Abschlag in Höhe von 5 % (Ortsteile Untergruppenbach, Obergruppenbach, Donnbronn) bis 10 % (Ortsteile Unterheinriet, Oberheinriet und Vorhof) rechnet. Diese Vorgehensweise ist jedoch sehr ungenau und wenig belastbar. Aus diesem Grund bietet es sich an, an dem Projekt teilzunehmen, um einen eigenen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Dadurch erhält die Gemeinde Untergruppenbach Informationen über die gezahlten Mieten für einzelne Wohnungen und kann das örtliche Mietniveau auf einer breiten Datenbasis belastbar und rechtskonform abbilden. Nach Erfahrung der 11 Gemeinden, die bei der erstmaligen Mietspiegelerstellung involviert waren, kann inzwischen gesagt werden, dass der qualifizierte Mietspiegel einen deutlichen Mehrwert darstellt.
Bei der Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels sind gemäß § 558 d BauGB bestimmte Anforderungen zu erfüllen, wie die Erstellung nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen, die Anerkennung von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter, die Anpassung im Abstand von zwei Jahren sowie die Neuerstellung nach vier Jahren. Zudem muss ein qualifizierter Mietspiegel auf repräsentativen Daten beruhen und dokumentiert und überprüfbar sein.
Unter diesen Voraussetzungen ist der qualifizierte Mietspiegel eine aussagekräftige Informationsquelle für jedermann. Außerdem wird die durch den Mietspiegel abgebildete ortsübliche Vergleichsmiete im Rahmen von Förderprogrammen in Sachen „sozialer Wohnungsbau“ benötigt. Diese ortsübliche Vergleichsmiete bildet die Basis, um entsprechende Absenkungen vornehmen zu können.
Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Eppingen hat bei den umliegenden Gemeinden die Bereitschaft abgefragt, eine Kooperation zur Mietspiegelerstellung einzugehen. Inzwischen haben 26 von insgesamt 28 Gemeinden ihre Zusage erteilt. Diese Kooperation ist lediglich für die jetzige Erstellung bindend. Bei zukünftigen Fortschreibungen oder Neuerstellungen des Mietspiegels kann jede Gemeinde frei entscheiden, sich erneut oder nicht mehr zu beteiligen. Zudem entsteht für die Gemeinden durch die erstmalige Erstellung keine Pflicht, den qualifizierten Mietspiegel zukünftig fortzuführen. Die Kostenschätzung beläuft sich auf rund 62.000 Euro inkl. MwSt. und soll anhand der Einwohnerzahlen gemäß der bekannten Vorgehensweise des gemeinsamen Gutachterausschusses umgelegt werden. Für Untergruppenbach entfallen hiernach Kosten von rund 2.795,99 Euro.
Mehrheitlich hat der Gemeinderat beschlossen, die Kooperation mit den 26 Gemeinden/Städten einzugehen und zur Abwicklung des Projekts eine Vollmacht an die Stadt Eppingen zu übertragen.
7. Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom 2026 - 2028
Lieferzeitraum 01.01.2026 - 31.12.2028
Bürgermeister Vierling erläuterte, dass die Gemeinde Untergruppenbach zuletzt an der 21. Bündelausschreibung Strom 2023 - 2025 der Gt-service GmbH teilgenommen hat und die Verträge mit den Versorgern zum 31.12.2025 auslaufen, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg (Gt-service GmbH) bietet im Jahr 2024/2025 erneut Gemeinden die Teilnahme an einer gemeinsamen Ausschreibung zur Stromlieferung für die Lieferjahre 2026 – 2028 an. Die Lieferung beginnt am 1. Januar 2026 und endet nach einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren am 31. Dezember 2028. Bei der Teilnahme an der letzten Bündelausschreibung hat der Gemeinderat beschlossen, die Gt-service GmbH in Form eines Dauerauftrages zur Ausschreibung der Stromlieferung auch für die Folgejahre zu beauftragen. Diese Dauerbeauftragung wurde jedoch von Seiten der Gt-service GmbH zum 30.11.2023 gekündigt. Daher bedarf es eines erneuten Beschlusses der Beauftragung für die Teilnahme an dieser Ausschreibung. Aus Sicht von Bürgermeister Vierling macht eine Teilnahme an einer solchen Bündelausschreibung eindeutig Sinn, da durch die hohe Anzahl an beteiligten Kommunen wirtschaftliche Preise am Markt erzielt werden können. Daneben ist eine rechtssichere Ausschreibung und Prüfung der Angebote bei den derzeitigen Veränderungen und Schwankungen am Energiemarkt nur mit einem ausgesprochen hohen Zeitaufwand zu gewährleisten, was in keinem Verhältnis zu den durch die Bündelausschreibung entstehenden Kosten steht. In den letzten Jahren wurde nur die Abnahmestelle „Rathaus“ mit Ökostrom beliefert. Der Preisunterschied zwischen dem normalen Ökostrom und dem Normaltarif wird voraussichtlich bei 0,3 ct/kWh liegen. Um als Gemeinde auch hier Vorbild zu sein, schlug die Verwaltung vor, alle Abnahmestellen zukünftig mit Ökostrom zu versorgen.
Einstimmig hat der Gemeinderat die Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom mit Lieferzeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 mit 100 % Strom aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) beschlossen.
8. Annahme von Spenden
Bei der Gemeinde ist wieder eine Spende eingegangen und zwar eine Sachspende im Wert von 200 Euro für ein Hochbeet mit Bepflanzung für die Kindertagesstätte Kelterstraße.
Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung, eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an.