Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Untergruppenbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Gemeinde Aktuell: Gemeinde Untergruppenbach

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Herzlich Willkommen
in der Gemeinde Untergruppenbach.

Hauptbereich

Richtlinien für die Sportlerehrng der Gemeinde Untergruppenbach

Autor: Frau Muenzing
Artikel vom 12.09.2024

Die Richtlinien als PDF-Datei finden Sie hier

 

Die Gemeinde Untergruppenbach ehrt jedes Jahr ihre erfolgreichen Sportler. Dabei kommen sowohl Einzelsportler als auch Mannschaften aller Altersgruppen in Betracht. Berücksichtigt werden nur die „Olympischen Kernsportarten“ und Sportarten, die von einem örtlichen Verein angeboten werden.

 

I. Geehrt werden

 
  1.  Sportler, die für einen örtlichen Verein starten und
  2.  Sportler, die ihren Wohnsitz in Untergruppenbach haben und eine Sportart ausüben, die ein örtlicher Verein nicht anbietet.
 

II. Ausgezeichnet werden

 

a)  Sportler und Mannschaften, die

  • bei einer deutschen Meisterschaft den 1. bis 8. Platz
  • bei einem deutschen Turnfest den 1. bis 8. Platz
  • bei einer süddeutschen Meisterschaft den 1. bis 6. Platz
  • bei einer baden-württembergischen Meisterschaft den 1. bis 4. Platz
  • bei einer württembergischen Meisterschaft den 1. bis 3. Platz
  • bei einem Landesturnfest des Schwäb. Turnerbundes den 1. bis 3. Platz (Meisterschaft)
  • bei einer Bezirks-, Kreis- oder Regiomeisterschaft den 1. Platz

belegten.

 

Nicht berücksichtigt werden Meisterschaften, an denen nur Teilnehmer aus dem Land- bzw. Sportkreis teilnehmen können.

 

b) Sportler, die  

  • deutsche Rekorde,
  • deutsche Jahresbestleistungen, 
  • württembergische Rekorde, 
  • württembergische Jahresbestleistungen 
  • oder einen Kreisrekord

aufstellten.

 

c) Sportler, die  

  • in eine deutsche Nationalauswahl,
  • in eine baden-württ. Auswahl 
  • oder in eine württ. Auswahl

berufen wurden.

 

d) Eine Berücksichtigung als Sportler gilt auch für Mitglieder eines Teams, bei denen die Sportart auch in Einzelwertungen durchgeführt und eine Meisterschaft an einem Tag oder Ort entschieden wird (z. B. Paarlaufen, Doppel im Tennis, Staffelmeisterschaften).

 

e) Darüber hinaus können auf Antrag auch Sportler für besondere sportliche Leistungen, die nicht unter die Absätze a) bis d) fallen, geehrt werden.


III. Auszeichnungen

 

Alle Sportler erhalten eine Urkunde.

Zusätzlich erhalten Sportler, die zum ersten Mal geehrt werden, eine Medaille für besondere sportliche Leistungen in Bronze.

Sportler, die zum 2. Mal geehrt werden, erhalten eine Medaille in Silber.

Sportler, die zum 3. Mal oder häufiger geehrt werden, erhalten einen Einkaufsgutschein. Mannschaften erhalten einen Verrechnungsscheck.

 

IV. Aufruf zur Mitteilung

 

Die Vereine werden im III. Quartal eines jeden Jahres von der Gemeinde schriftlich aufgefordert, Vorschläge über die zu ehrenden Personen unter Angabe der im ablaufenden Jahr erzielten Erfolge bis 31.10. des Jahres einzureichen. Nicht rechtzeitig eingereichte Vorschläge können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Zusätzlich werden im örtlichen Mitteilungsblatt „Die Brücke“ die Untergruppenbacher Sportler, die keinem Verein angehören und nach den o. a. Richtlinien einen Anspruch auf eine Ehrung durch die Gemeinde haben, aufgefordert, sich bis zum 31.10. des Jahres bei der Gemeindeverwaltung zu melden.

 

Die Leistungen sind mit Ort und Datum zu benennen. Bei Spielrunden ist der Zeitraum anzuführen.

Grundsätzlich ist ein Leistungsnachweis zu erbringen (z. B. Internetseite des jeweiligen Verbands oder Kopie einer Urkunde).

 

V. Auswahl der zu ehrenden Personen

 

Die Auswahl der zu ehrenden Personen trifft der Sportausschuss nach diesen Richtlinien. Den Vorsitz des Sportausschusses hat der Bürgermeister inne. Er entscheidet im Zweifelsfall. Dem Ausschuss gehören zwei im Sportbereich visierte ehrenamtliche Mitglieder an.

 

Der Sportausschuss trifft sich im November, um über die sportlichen und kulturellen Leistungen des laufenden Jahres zu befinden.

 

VI. Ehrung

 

Grundsätzlich ist die Ehrung persönlich vorzunehmen. Bei Verhinderung ist schriftlich ein Stellvertreter zu benennen. Ansonsten wird die Ehrung nicht vorgenommen.

 

VII. Veranstaltung

 

Die Sportlerehrung wird im Rahmen des Neujahrsempfangs der Gemeinde Untergruppenbach durchgeführt.

 

Die Vorsitzenden des entsprechenden Vereins übernehmen die mündliche Meldung über die Anwesenheit des Sportlers bei den ehrenamtlichen Mitgliedern des Sportausschusses.

 

Da der Gemeinde nicht alle sportlichen Erfolge bekannt sein können, werden Sportlerinnen und Sportler, die nicht für einen örtlichen Verein starten, ihren Wohnsitz in Untergruppenbach haben und nach oben genannten Grundsätzen zu ehren sind, gebeten, sich bis 31.10.2024 mit der Gemeindeverwaltung (Frau Münzing, Tel. 07131/702912, E-Mail: sabrina.muenzing@untergruppenbach.de) in Verbindung zu setzen. Gerne können auch Freunde und Bekannte von erfolgreichen Sportlerinnen und Sportlern diese an uns weitermelden.