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Aus der Arbeit des Gemeinderates
Aus der Arbeit des Gemeinderates – Gemeinderatssitzung vom 18. Juli 2024
Gemeinderatssitzung vom 18.07.2024
1. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften "Projekt Pfadiheim"
- Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Zustimmung zum Entwurf
- Beschluss zur Veröffentlichung im Internet bzw. zur Auslegung (§3 (2) BauGB)
Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Plieninger vom Büro Käser und erwähnte eingangs, dass das Bebauungsplanverfahren „Projekt Pfadiheim“ vom Gemeinderat mit Beschluss vom 7. Dezember 2023 eingeleitet wurde. Nach der öffentlichen Bekanntmachung wurde im Anschluss daran die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die entsprechenden Stellungnahmen wurden von der Verwaltung abgewogen, was zu geringfügigen Änderungen des Entwurfs, insbesondere aus Gründen des Biotopschutzes (FFH-Mähwiese) führte. Herr Plieninger hat dem Gremium die wesentlichen Stellungnahmen sowie die Abwägung vorgestellt. Da der Bebauungsplan im Regelverfahren aufgestellt werden muss, ist eine Umweltprüfung bzw. ein Umweltbericht zu erstellen. Der erstellte Umweltbericht wird durch einen grünordnerischen Beitrag ergänzt, in dem die Ermittlung des naturschutzrechtlichen Eingriffs und des notwendigen Ausgleichs erfolgt. Dort wird vorgeschlagen, den Ausgleich über das Ökokonto der Gemeinde zu erbringen. Der artenschutzfachliche Beitrag war aufgrund der zwischenzeitlich geänderten Lage des Neubaus anzupassen. Zur Fortführung des Verfahrens hat die Verwaltung dem Gemeinderat vorgeschlagen, den aktuellen Planentwurf sowie die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu billigen, die Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Zudem wird als leicht zugängliche Informationsmöglichkeit für die Öffentlichkeit parallel eine Auslegung der Unterlagen im Rathaus durchgeführt.
Der Gemeinderat hat einstimmig die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Vorschläge der Verwaltung gegeneinander und untereinander abgewogen und der Behandlung der Stellungnahmen zugestimmt sowie den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften samt Begründung und Anlagen gebilligt und die Verwaltung mit der Veröffentlichung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt.
2. Projekt „Vereinswiese“ für den Obst- und Gartenbauverein Untergruppenbach e.V.
Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt den 1. Vorsitzenden des Obst- und Gartenbauverein Untergruppenbach e.V., Herrn Schukraft, sowie den 2. Vorsitzenden, Herrn Seltenreich. Herr Seltenreich hat den OGV Untergruppenbach e.V. sowie das Projekt „Vereinswiese“ dem Gremium vorgestellt. Der Obst- und Gartenbauverein Untergruppenbach e.V. wurde im Jahr 1949 gegründet und blickt demnach auf eine 75-jährige Vereinsgeschichte in Untergruppenbach zurück. Schwerpunkte des OGV sind Schnitt- und Veredelungskurse, die Durchführung von Veranstaltungen rund um das Thema Obst- und Gartenbau (mobile Saftmosterei, Pflanzentauschbörse, Informationsveranstaltungen) sowie die Durchführung weiterer Veranstaltungen für die Allgemeinheit (Kürbisfest, Laternenumzug, Beteiligung am Straßenfest und dem Donnbronner Adventsmarkt). Erfreulich ist, dass sich der Obst- und Gartenbauverein in den letzten Jahren wieder an steigenden Mitgliederzahlen erfreut und deshalb optimistisch in die Vereinszukunft blickt. Derzeit hat der Verein rund 150 Mitglieder. Ein Gelände, welches dem Verein für kleinere vereinsinterne Treffen, Informationsveranstaltungen, Schnittkurse oder ähnliches zur Verfügung steht, hat der Verein nicht. Bereits seit Jahren wünscht sich der Verein ein solches Gelände für die Vereinsarbeit und hat deshalb mehrfach das Gespräch mit der Gemeindeverwaltung gesucht. Herr Seltenreich beschreibt den Wunsch des Vereins, ein Teil der Gemeindefläche oberhalb des neuen Friedhofs zu pachten und in Eigenregie für die Vereinszwecke zu gestalten. Langfristig ist auch der Bau eines Carports bzw. eines Schuppens angedacht. Dies soll jedoch erst in einigen Jahren erfolgen und braucht zudem eine gesonderte baurechtliche Prüfung und gegebenenfalls die Schaffung von Bauplanungsrecht. Zum jetzigen Zeitpunkt ging es nur um die Verpachtung an den Verein. Weiter erläuterte Herr Seltenreich dem Gremium die Vorstellungen und Ideen zu dem Projekt „Vereinswiese“. Nach einer Aussprache befürwortet der Gemeinderat einstimmig das Projekt des Obst- und Gartenbauvereins und stellt die notwendige Fläche auf dem Grundstück für die beschriebene Vereinsnutzung unentgeltlich zur Verfügung. Eventuell anfallende Erschließungskosten sind vom Obst- und Gartenbauverein zu tragen.
3. Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Wasserversorgung Untergruppenbach
Bürgermeister Vierling informierte, dass aufgrund der Umstellung auf die doppische Buchführung die Eröffnungsbilanz des Kernhaushalts erst im 1. Halbjahr 2024 abschließend durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) geprüft wurde und der erste Abschluss im neuen kommunalen Rechnungswesen einen erheblichen Mehraufwand für die Kämmerei verursachte. Dadurch kann erst jetzt der Abschluss der Wasserversorgung des Jahres 2019 vorgelegt werden. Weiter begrüßte Bürgermeister Vierling die Fachbedienstete für das Finanzwesen, Frau Dorothea Hägele, welche dem Gremium die Jahresrechnung 2019 vorgestellt hat. So wurde im Jahr 2019 eine Gesamtwassermenge von 504.930 cbm vom Zweckverband der Schozachwasserversorgungsgruppe bezogen, hingegen wurden nur 412.833 cbm Wasser verkauft. Dies bedeutet einen Wasserverlust von rund 18 Prozent. Deshalb ist die Gemeinde in der letzten Zeit auch dabei, mit Leckortungen nach diesen Wasserverlusten zu suchen. Weiter informierte Frau Hägele, dass der Schuldenstand des Eigenbetriebs am Jahresende 2019 bei 496.901,84 Euro lag. Insgesamt kann die Wasserversorgung Untergruppenbach in der Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.12.2019 bei Erträgen von 968.384,90 Euro und Aufwendungen von 885.954,98 Euro einen Jahresgewinn von 82.429,94 Euro ausweisen, welcher auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Nach der Vorstellung und Erläuterung der Jahresrechnung hat das Gremium einstimmig die Jahresrechnung festgestellt sowie den Jahresgewinn in Höhe von 82.429,94 Euro auf neue Rechnung vorgetragen und der Werkleitung nach § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz Entlastung erteilt.
4. Antrag auf Erdauffüllung auf dem Grundstück Flst.-Nr. 8306/3 im Gewann "Vorhofener Ebene" in Vorhof
Bürgermeister Vierling informierte, dass auf dem Grundstück Flst.-Nr. 8306/3, Vorhofer Ebene, Gemarkung Unterheinriet, eine Erdauffüllung zur Umwandlung einer Ackerfläche in einen Weinberg (Bodenverbesserung) durchgeführt werden soll. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch und im Schutzgebiet Naturpark Schwäbisch Fränkischer Wald. Die Fläche, die bearbeitet werden soll, hat eine Größe von rd. 50 ar und eine Höhe von 10 – 20 cm. Die maximale Auffüllmenge soll 500 m³ betragen. Da die aufzufüllende Fläche größer als 500 m² ist und das Grundstück zudem im Bereich des Naturparks Schwäbisch Fränkischer Wald liegt, bedarf es für das Vorhaben einer bau- bzw. naturschutzrechtlichen Genehmigung. Weiter informiert Bürgermeister Vierling, dass vor der Antragstellung bereits eine Erdauffüllung mit einer Ausdehnung von unter 500 m² auf das Grundstück aufgebracht wurde. Aufgrund der Lage des Grundstücks im Naturpark wäre dennoch ein Verfahren zur Auffüllung erforderlich gewesen. Da das aufgebrachte Erdmaterial nach Angaben des Landratsamtes aber nicht geeignet war, hat sich der Antragsteller verpflichtet, dieses wieder abzufahren. Im Gegenzug hat er nunmehr den vorliegenden Antrag gestellt. Bürgermeister Vierling führte weiter aus, dass die Anhörung der Nachbarn angrenzender Grundstücke derzeit noch läuft. Zudem wurde bereits der Zustand des Feldweges, der nicht im Eigentum der Gemeinde steht, für den jedoch ein Nutzungsrecht für die Anlieger gesichert ist, durch die Gemeinde dokumentiert. Der Bauherr ist verpflichtet, die genutzten Feldwege nach Abschluss der Maßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand zu bringen. Entsprechend der Sondernutzungsgebührensatzung wird auch eine Sondernutzungsgebühr für das Befahren der Feldwege dem Antragsteller in Rechnung gestellt.
Nach einer Aussprache hat der Gemeinderat mehrstimmig das Einvernehmen zum Antrag auf Erdauffüllung unter der Voraussetzung erteilt, dass die für die Erdauffüllung genutzten Feldwege nach Abschluss der Maßnahme wieder in den ursprünglichen Zustand gebracht werden.
5. Sachstandsbericht zu verschiedenen Bauprojekten der Gemeinde Untergruppenbach
Bürgermeister Vierling begrüßte den Leiter des Technischen Bauamtes, Herrn Matthias Carle. Herr Carle hat dem Gremium die Sachstände der aktuell zahlreich laufenden Bauprojekten vorgestellt:
- Straßenbau und Versorgungsleitungen in Donnbronn
Die Sanierung der Auensteiner Straße, Horkheimer Straße, Wunnensteinstraße, Lauffener Straße sowie von Versorgungsleitungen hat im Juli begonnen. Die Baustelle und die Abstimmungen zwischen den beteiligten Firmen laufen sehr gut. Die Fertigstellung ist für Dezember 2024 geplant.
- Inbetriebnahme der beiden Waldkitas
Die im Herbst 2023 beschlossene Errichtung von zwei weiteren Waldkitas neben der Lutz-Sigel-Hütte sowie in Oberheinriet ist derzeit in vollem Gange. Die Arbeiten sind trotz der nassen Witterung im Zeitplan. Die Inbetriebnahme der beiden Einrichtungen kann wie geplant im September 2024 stattfinden
- Fußweg zur Burg Stettfels
Der Fußweg zur Burg Stettenfels soll mit dem Garten- und Landschaftsbau im September 2024 fertiggestellt werden. Die Arbeiten laufen derzeit gut. Neben dem Wegebau ist auch die Schaffung eines Weinlehrpfades wie auch einer „Murmelbahn“ angedacht.
- Sanierung des Freibades
Der große 2. Sanierungsabschnitt des Freibades mit neuem Technikgebäude sowie Auskleidung der beiden Becken in Edelstahl wird Anfang September 2024 starten. Der letzte Badetag ist am Sonntag, 1. September 2024. Die Gewerke Garten- und Landschaftsbau, Heizung Lüftung und Sanitär, Schlosserarbeiten sowie Fliesenlegerarbeiten müssen noch im Herbst 2024 vergeben werden.
- LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung
Die Montagearbeiten zur LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung sind zu 95 Prozent fertig gestellt. Aktuell erfolgen noch die abschließenden Montagearbeiten. Parallel dazu wird das Beleuchtungsnetz programmiert (Nachtabsenkung, mitlaufendes Licht auf den Radwegen, verkehrsabhängige Steuerung). Neben einer deutlich besseren Ausleuchtung der Straßen werden durch die Maßnahme rund 80 % der Energie für die Straßenbeleuchtung eingespart.
Nach der Vorstellung der aktuellen Baumaßnahmen ging Herr Carle noch auf einige weitere aktuell laufenden sowie bevorstehenden Maßnahmen ein. Folgende Projekte wurden erläutert:
- Sanierung der Notbeleuchtung in der Stettenfelshalle,
- Montage der PV-Anlage auf dem Rathausdach
- Planung und Umsetzung der Brückensanierungen
- Sicherheitstechnische Begehungen der Liegenschaften
- Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen
- Wasserleitungssanierungen
- Fassadenarbeiten der Stettenfels-Grundschule,
- Arbeiten an den Regenüberlaufbecken
- Bodenbelagsaustausch in der Kita Falkenstraße
Ein weiteres seit langer Zeit zeitintensives Thema ist nach wie vor das der DGN und den beteiligten Firmen. Hierzu wird es in der kommenden Woche einen weiteren Gesprächstermin zwischen den beteiligten Firmen sowie Bürgermeister Vierling und Herrn Carle geben.
Der Gemeinderat nahm nach einer Aussprache von den Sachstandsberichten Kenntnis.
6. Annahme von Spenden
Bei der Gemeinde ist wieder eine Spende eingegangen und zwar eine Sachspende im Wert von 296,32 Euro in Form von bedruckten T-Shirts für die Freiwillige Feuerwehr Untergruppenbach.
7. Bürgerfragestunde
Seitens der Zuhörenden wurden keine Fragen an Bürgermeister Vierling gestellt.
Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung, eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an.