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Aus der Arbeit des Gemeinderates -
Gemeinderatssitzung vom 16.05.2024
Aus der Arbeit des Gemeinderates – Gemeinderatssitzung vom 16. Mai 2024
1. Künftige Gestaltung des „Alten Friedhofs“ in Untergruppenbach – Vorstellung des Planungskonzeptes und Abstimmung des weiteren Vorgehens
Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Biegert und Frau Kircher vom Landschaftsarchitekturbüro Biegert aus Bad Friedrichshall. Er erläuterte, dass der Gemeinderat das langfristige Ziel verfolgt, den Alten Friedhof in Untergruppenbach in einen Friedpark umzuwidmen. Die ersten Weichen für eine Umgestaltung wurden mit den Einschränkungen der Bestattungsmöglichkeiten bei bestehenden Wahlgräbern bereits vor einigen Jahren gestellt.
Da zwischenzeitlich die Wege im Alten Friedhof sanierungsbedürftig sind und im unteren Bereich des Friedhofs sehr viele Gräber ausgelaufen sind, wurde nun ein Gestaltungskonzept ausgearbeitet. Mit Beschluss des Gemeinderats vom 27. Juli 2023 wurde das Landschaftsarchitekturbüro Biegert GmbH mit einer Konzeptentwicklung beauftragt. In einem ersten Workshop am 12. Oktober 2023 erarbeiteten Mitglieder des Gemeinderats und der Verwaltung die Schwerpunkte und Funktionen des zukünftigen Friedparks.
Die Ideen wurden zusammengetragen und eine Auswahl getroffen. Bürgermeister Vierling erläuterte die Schwerpunkte bei der Umgestaltung. So sollen zwei Hauptwege entstehen, Urnenfelder in gärtnerisch angelegten Pflanzflächen, ein zentraler Multifunktionsandachtsplatz im Bereich des Übergangs zwischen dem alten und dem neuen Teil des Friedhofes und einzelne Spielpunkte. Insgesamt soll es ein pietätvoller Park mit viel Aufenthaltsqualität für alle Generationen werden. Aus den vorgeschlagenen Ideen und Zielen des Gemeinderats hat das Landschaftsarchitekturbüro Biegert einen sogenannten Masterplan erstellt, der nun im Gremium vorgestellt wurde.
Nach verschiedenen Abstimmungen mit der Verwaltung liegt nun ein Gesamtkonzept vor, das in drei Bauabschnitten zur Umsetzung kommen soll. Dabei wird differenziert in die grundlegenden Dinge (Wegebau und Bepflanzung) und in nicht oder auch später erst zu ergänzende Bestandteile („nice to have“: Kunst, Spielelemente, Sonnensegel, Zusatzbepflanzungen etc.).
Für den 1. Bauabschnitt, der im Wesentlichen den Neubau von zwei Hauptwegen und die Bepflanzung mit gestaltenden Pflanzen beinhaltet, soll im Jahr 2026 begonnen werden. Aufgrund von Ruhezeiten noch vorhandener Gräber kann der 2. Bauabschnitt frühestens ab dem Jahr 2029 erfolgen.
Frau Biegert und Frau Kircher haben dem Gremium den Masterplan und die verschiedenen Bauabschnitte 1 bis 3 sowie die ergänzenden Bestandteile differenziert nach „must have“ und „nice to have“ vorgestellt. Detailliertere Festlegungen zu den Austattungs- und Gestaltungselementen sollen nun in der Detailplanung erfolgen. Ebenfalls wird die Verwaltung versuchen, für die Neugestaltung der Grünflächen Zuschüsse zu generieren.
Einstimmig hat der Gemeinderat den Masterplan für die Umgestaltung des Alten Friedhofs in Untergruppenbach beschlossen und das Landschaftsarchitekturbüro Biegert entsprechend dem Honorarangebot mit der Detailplanung beauftragt. Die Umsetzung des 1. Bauabschnittes ist im Jahr 2026 geplant.
2. Vergabe der Tiefbauarbeiten im Quartier "Auensteiner Straße" in Donnbronn
Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Jung vom Ingenieurbüro I-motion GmbH aus Ilsfeld und informierte, dass nach der Fertigstellung der Erschließung des Baugebietes „Auensteiner Straße“ in Donnbronn die vor dem Baugebiet gelegenen Straßen Auensteiner-; Wunnenstein-, Lauffener- und Horkheimer Straße in einem Vollausbau saniert werden sollen. Das bedeutet, dass im Zuge dieser Tiefbaumaßnahmen die Wasserleitungen mit den Schächten erneuert werden. Ebenfalls soll die Wasserleitung in der Talheimer Straße erneuert werden und auch ein Ringschluss für das Baugebiet Auensteiner Straße hergestellt werden. Zudem sollen die Stromleitungen als Erdverkabelung ausgeführt werden und auch das Glasfaserkabel der Giganetz wird im Zuge der Tiefbauarbeiten mitverlegt. Die Stromleitung und die Glasfaserverlegungsarbeiten wurden in dem Gesamtpaket mit ausgeschrieben. Diese müssen von den Versorgern direkt beauftragt werden und sind somit bei der Auftragssumme der Gemeinde Untergruppenbach in Abzug zu bringen. Zur Submission am 23. April 2024 lagen für das Gewerk Tief- und Straßenbau zwei Angebote vor. Für das Gewerk Rohleitungsbau lagen insgesamt 5 Angebote vor. Insgesamt liegen die beauftragten Gewerke unterhalb der Kostenberechnung.
Nach der Überprüfung und technischen Wertung durch das Ingenieurbüro I-motion GmbH aus Ilsfeld hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, das Gewerk Tief- und Straßenbau an die Firma Langjahr aus Kirchheim am Neckar zu Kosten von 492.261,56 Euro brutto und das Gewerk Rohrleistungsbau an die Firma R. Steinbrenner aus Blaufelden zu Kosten von brutto 96.854,43 Euro zu vergeben.
3. Bauantrag für die Errichtung eines Gerätehauses auf dem Grundstück Schloßstraße 21 (Flst.-Nr. 16/2) in Untergruppenbach
Bürgermeister Vierling erläuterte, dass der Bauherr auf seinem Grundstück in der Schloßstraße 21 in Untergruppenbach beabsichtigt, ein Gerätehaus an der Grundstücksgrenze zu errichten. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Ortskern - Teilbereich I“. Das Gerätehaus soll an der Grundstücksgrenze zum Nachbargrundstück errichtet werden. Im Bebauungsplan ist diese Fläche als private Grünfläche festgesetzt. Diese Flächen dürfen nur als Vor- und Hausgärten genutzt werden. Der Bauherr beantragt daher eine Abweichung vom Bebauungsplan. Da im Geltungsbereich des Bebauungsplans bereits ein Schuppen und eine Garage innerhalb der privaten Grünfläche genehmigt und errichtet wurde, hat der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen für die Errichtung des Gerätehauses auf dem Grundstück Schloßstraße 21 in Untergruppenbach erteilt.
4. Bauantrag für die Errichtung eines 2-Familienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Neolithenweg (Flst.-Nr. 4369) in Donnbronn
Bürgermeister Vierling informierte, dass die Eigentümer beabsichtigen, auf ihrem Grundstück Flst.-Nr. 4369 im Neubaugebiet „Neues Wohnen 2.0“ in Donnbronn ein 2-Familienhaus mit Garage und Carport zu errichten. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Neues Wohnen 2.0“. Dieser wurde aufgrund eines Urteils des Bundesgerichtshofs erneut im Regelverfahren durchgeführt. Der Satzungsbeschluss wurde in der Gemeinderatssitzung am 25. Juli 2024 gefasst. Da der Bebauungsplan jedoch noch vom Landratsamt genehmigt werden muss, um rechtskräftig zu werden, können die Bauanträge momentan nur nach § 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) genehmigt werden. Bei Bauanträgen, die nach § 33 BauGB genehmigt werden sollen, muss die Gemeinde das Einvernehmen erteilen. Da das geplante Bauvorhaben den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht und keine Abweichungen oder Befreiungen beantragt wurden, hat der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen für die Errichtung des 2-Familienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Flst.-Nr. 4369 im Neolithenweg in Donnbronn erteilt.
5. Bauantrag für die Errichtung eines Balkonanbaus auf dem Grundstück Eschenrain 21 (Flst.-Nr. 8506) in Unterheinriet
Bürgermeister Vierling informierte, dass durch eine Baukontrolle vom Landratsamt Heilbronn festgestellt wurde, dass der auf dem Grundstück Eschenrain 21 errichtete Balkon durch die Vorbesitzer ohne Genehmigung außerhalb des Baufensters errichtet wurde. Dadurch, dass das Baufenster überschritten wurde, wird auch der Mindestgrenzabstand von 2,50 m zum anliegenden Nachbar nicht eingehalten. Zur Regelung dieser Abstandsflächen soll eine Baulast aufgenommen werden. Im Dezember 2021 und 2023 wurde bereits über das Bauvorhaben im Bauausschuss entschieden. Das Einvernehmen für die Baugrenzüberschreitung wurde in Aussicht gestellt, bis geklärt ist, ob eine Baulastübernahme, bzw. Zustimmung durch die Nachbarschaft erfolgt. Zwischenzeitlich hat die Baurechtsbehörde geprüft, ob der Treppenaufgang zum Balkon Abstandsflächen auslöst. Da es sich bei der Außentreppe um eine bauliche Anlage handelt, die kein Gebäude ist und lediglich eine Höhe von 0,60 m aufweist, müssen hierfür keine Abstandsflächen eingehalten werden. Bürgermeister Vierling erläuterte, dass von den Festsetzungen des Bebauungsplans u.a. befreit werden kann, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Grundsätzlich sprechen keine städtebaulichen Gründe gegen die Baugrenzüberschreitung durch die Errichtung eines Balkons. Aus Sicht der Baurechtsbehörde kann nach planungsrechtlicher Beurteilung eine Befreiung für die Überschreitung des Baufensters erteilt werden. Der Gemeinderat hat mehrheitlich das Einvernehmen für die Errichtung des Balkonanbaus auf dem Grundstück Eschenrain 21 in Unterheinriet erteilt.
6. Annahme von Spenden
Bei der Gemeinde sind wieder zwei Spenden eingegangen und zwar eine Geldspende in Höhe von 9.100 Euro für die Seniorenarbeit im Treff zum Zentrum mittendrin sowie eine Geldspende über 267,20 Euro für den Waldkindergarten. Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Annahme dieser Spenden zu.
7. Fragestunde
Seitens der Zuhörenden wurden keine Fragen an Bürgermeister Vierling gestellt.
Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung, eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.