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Anzeigepflicht des Hundehalters
Es wird immer wieder festgestellt, dass nicht alle Hundehalter ihre Hunde anmelden.
Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt oder seinem Wirtschaftsbetrieb für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat.
Wer im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Gemeinde unter Angabe der Hunderasse schriftlich anzuzeigen.
Hundehalter, die von einer anderen Gemeinde zuziehen, müssen die Hundehaltung ebenfalls anzeigen.
Wer die rechtzeitige An-/Abmeldung vorsätzlich oder leichtfertig unterlässt, handelt ordnungswidrig.
Die Gemeinde behält sich eine Überprüfung der angemeldeten Hunde vor.
Haben Sie bisher versäumt Ihren Hund anzumelden, können Sie dies mit diesem Formular nachholen.