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Freibadsaison 2022
Start der Freibadsaison 2022
Das Freibad Untergruppenbach ist am Sonntag, 1. Mai 2022 in die Freibadsaison 2022 gestartet. Entsprechend der derzeitigen Rechtslage gibt es keine einschränkenden Coronamaßnahmen mehr.
ACHTUNG: Der zwischenzeitlich freigegebene Webshop musste am vergangenen Wochenende aufgrund erneut auftretender Probleme vorübergehend offline gestellt werden.
Sobald die Probleme behoben sind, wird dieser wieder online geschaltet.
Öffnungszeiten des Freibades
Die Öffnungszeiten des Freibads sind täglich von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
Bei Tageshöchsttemperaturen von über 30 ° C bleibt das Freibad bis 21.00 Uhr geöffnet.
Das Ende der Öffnungszeit an einzelnen Tagen kann bis zu 2 Stunden früher liegen, wenn dies aufgrund der Witterungsverhältnisse begründet erscheint.
Auf der Homepage der Gemeinde Untergruppenbach wurde auf der Startseite eine Freibad-Ampel eingerichtet, die aussagt, ob das Freibad geöffnet ist. Ab 16 Uhr zeigt die Ampel tagesaktuell an, wie lange das Freibad am jeweiligen Tag geöffnet ist.
Die Änderung der Öffnungszeiten oder gar die Schließung des Freibades aufgrund höherer Gewalt (z.B. Corona, behördliche Schließungen, Personalausfälle o.ä.) bleiben ausdrücklich vorbehalten. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung der gezahlten Ticketpreise.
Badepreise
1. | Einzeleintritt (Einzelkarten) | ||
a) | Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) | 4,20 € | |
Abendkarte ab 17.30 Uhr | 2,80 € | ||
b) | Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre) | 2,00 € | |
c) | Kinder bis 4 Jahre alt | frei | |
2. | Untergruppenbach-Ticket | ||
Gruppentagesticket für 5 Personen, davon maximal 2 Erwachsene | 11 € | ||
3. | Zehnerkarte | ||
a) | Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) | 35 € | |
b) | Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre) | 16 € | |
Zehnerkarten aus den Vorjahren behalten in diesem Jahr noch ihre Gültigkeit | |||
4. | Saisonkarte | ||
Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) | 65 € | ||
Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre) | 30 € | ||
5. | Familienkarte | ||
1. | erwachsene Person (Familienvorstand) | 50 € | |
2. | erwachsene Person (Ehegatte/Ehegattin/eingetragene | ||
Lebenspartnerschaft, ortsansässige(r) Alleinerziehende(r) | 35 € | ||
1. | Kind | 18 € | |
2. | Kind | 12 € | |
3. | und weitere Kinder | frei | |
höchstens jedoch | 90 € |
Sonstige Tarife
1. Aufbewahrung von Wertsachen: 1,00 €
2. Mietweise Überlassung eines Vorhängeschlosses: 1,00 €
Vorhängeschlösser mit dem dazugehörigem Schlüssel, die
nicht bis Ende der täglichen Öffnungszeiten an die
Ausgabestelle zurückgegeben werden, gelten als gekauft. Der
Hinterlegungsbetrag (Ziffer 3) gilt als Kaufpreis.
Der Hinterlegungsbetrag für mietweise überlassenes
Vorhängeschloss: 5,00 €
4. Fön: 0,10 €
5. Vermietung von Garderobenschränken für die laufende
Badesaison 10,00 €
Ermäßigungen
Über 18 Jahre alte Vollzeitschüler, Teilzeitschüler, soweit sie in einem Ausbildungs-verhältnis stehen, ordentlich Studierende, freiwillig Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende und Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren, Schwerbeschädigte und Gleichgestellte ab 50 v.H. Minderung der Erwerbsfähigkeit, Empfänger von Arbeitslosengeld I und Arbeitslosengeld II sowie Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten gegen Vorlage des entsprechenden Nachweises Ermäßigung wie Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren. Im Familienkartenverbund werden nur die über 18 Jahre alten Vollzeitschüler, Teilzeitschüler, soweit sie in einem Ausbildungsverhältnis stehen und ordentlich Studierende berücksichtigt. |
Schulklassen
Einheimische Schulklassen haben keinen Eintritt zu entrichten, wenn sie unter der Aufsicht einer Lehrperson im Rahmen des Schulbetriebes das Freibad betreten. |
Geltungsbereich der Karten
a) | Einzelkarten gelten nur am Lösungstag zum einmaligen Eintritt. |
b) | Zehnerkarten: Die über die Dauer der Badesaison nicht entwerteten Abschnitte können auch in die nachfolgende Badesaison übertragen werden. Sie sind nur innerhalb der gleichen Berechtigungsgruppe übertragbar. Mehrmaliger Besuch des Bades an einem Tag verpflichtet jedes Mal zur Zahlung des Eintrittsgeldes. |
c) | Saisonkarten sind nicht übertragbar. Verstöße haben den Entzug der Karte zur Folge. Saisonkarten berechtigen auch zum mehrmaligen Besuch des Bades an einem Tag. |
Verlust der Karten
Bei Verlust der Saisonkarten ist folgender Ersatz zu leisten:
a) | Erwachsene (Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr) - als Einzelkarte - als Familienkarte |
65,00 € 35,00 € |
b) | Kinder und Jugendliche (von 4 bis unter 18 Jahre) - als Einzelkarte - als Familienkarte |
30,00 € 12,00 € |
c) | Austausch beschädigter Karten | 5,00 €. |
Unberechtigte Benutzung
Unberechtigte Benutzer des Freibades haben 100,- Euro zu entrichten. |