Hauptbereich
Gemeindeverwaltungsverband "Schozach-Bottwartal"
Auf Grund von §18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit §95 der Gemeindeverordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal am 20.10.2021 die Jahresrechnung 2019 festgestellt.
Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen
(§49 Abs. 3 Satz 4 i.V.m. §2 Abs. 1 Nr. 25 bis 36 GemHVO)
Soweit noch nicht geschehen werden entstandene über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt.
Die Jahresrechnung 2019 wird gemäß § 95 Gemeindeordnung in der Zeit von Montag, 15.11.2021 bis Dienstag, 23.11.2021 (je einschließlich) zur Einsichtnahme im Rathaus Ilsfeld, Foyer, Rathausstraße 8, 74360 Ilsfeld, öffentlich ausgelegt.
Ilsfeld, 20.10.2021
gez.gez.
Thomas KnödlerKlaus Zenth
Verbandsvorsitzender Verbandsrechner
Feststellungsbeschluss
Jahresrechnung 2020 Auf Grund von §18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit §95 der Gemeindeverordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal am 20.10.2021 die Jahresrechnung 2020 festgestellt.
Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen
(§49 Abs. 3 Satz 4 i.V.m. §2 Abs. 1 Nr. 25 bis 36 GemHVO)
Soweit noch nicht geschehen werden entstandene über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt.
Die Jahresrechnung 2020 wird gemäß § 95 Gemeindeordnung in der Zeit von Montag, 15.11.2021 bis Dienstag, 23.11.2021 (je einschließlich) zur Einsichtnahme im Rathaus Ilsfeld, Foyer, Rathausstraße 8, 74360 Ilsfeld, öffentlich ausgelegt.
Ilsfeld, 20.10.2021
gez.gez.
Thomas KnödlerKlaus Zenth
Verbandsvorsitzender Verbandsrechner