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Gemeinde Aktuell: Gemeinde Untergruppenbach

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Hinweise zur Grundsteuer

Autor: Frau Riecker
Artikel vom 23.09.2021

Aufgrund der in letzter Zeit vermehrt auftretenden Anfragen bezüglich der Zahlung von Grundsteuer, möchten wir auf Folgendes hinweisen:

Werden Grundstücke im Laufe des Kalenderjahres (Steuerjahres) verkauft, so ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der bisherige Eigentümer bis zum Ablauf des Steuerjahres zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Die Fortschreibung erfolgt auf den 1. Januar des auf die Veräußerung folgenden Jahres. Andere Vereinbarungen (z. B. im Kaufvertrag) haben nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer. Sie berühren aber nicht die Zahlungspflicht (Steuerschuld) gegenüber der Gemeinde.

Die Steuerschuld ist mit den im Grundsteuerbescheid ausgewiesenen Beträgen zu den angegebenen Terminen zu entrichten. Auf Antrag kann die Grundsteuer am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der Antrag sollte bis zum 30.09. eines Jahres für das Folgejahr gestellt werden.

Wollen Sie ab dem Jahr 2022 Jahreszahler werden, so möchten wir Sie bitten, Ihren Antrag bei der Gemeinde Untergruppenbach, Frau Terwen (Tel. 07131/7029-24) zu stellen.