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Das Passamt informiert

Autor: Frau Riecker
Artikel vom 28.09.2023

Das Passamt informiert :

Seit 01.01.2021 sind nachstehende Änderungen im Bereich des Pass- und Ausweiswesens in Kraft getreten:

  • Kinderreisepässe werden ab 01.01.2021 nur noch mit einer Gültigkeit von einem Jahr ausgestellt oder für ein Jahr verlängert. Vorher ausgestellte Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Für Kinder können jederzeit Personalausweise und Reisepässe mit einer Gültigkeit von 6 Jahren ausgestellt werden. Wenn das Kind jedoch nicht mehr zweifelsfrei zu identifizieren ist, sind die Dokumente ungültig (auch vor Ablauf der regulären Gültigkeit) und rechtzeitig vor einem Urlaub neu zu beantragen. Die Beurteilung, ob ein Kind noch zweifelsfrei mit dem Ausweisdokument zu identifizieren ist, obliegt nicht den Passbehörden. Dies entscheiden die Sorgeberechtigten in eigener Verantwortung.

Innerhalb von Deutschland ist man ab Vollendung des 16. Lebensjahres ausweispflichtig. Davor benötigt man Ausweisdokumente für jegliche Grenzüberschreitung (auch innerhalb der EU). Die Ausstellungsdauer beträgt ca. 4 Wochen für Personalausweise und Reisepässe. Denken Sie daher bitte rechtzeitig an die Beantragung der Ausweisdokumente.

    

Weitere Informationen:
Wie bereits in den Medien bekanntgegeben wurde, sollen Lichtbilder für Ausweisdokumente in Zukunft direkt in den Bürgerämtern erstellt oder digital von den Fotografen übermittelt werden. Wann es zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen kommt ist noch nicht bekannt. Wir werden Sie rechtzeitig darüber informieren, sobald ein Termin bekannt wird. Voraussichtlich soll dies frühestens ab 2025 umgesetzt werden.

 
  • Aktuell müssen Sie nach wie vor zur Beantragung von Ausweisdokumenten geeignete aktuelle, biometrische Lichtbilder mitbringen!
 

Passbildqualität
Fotos für Ausweisdokumente aller Art müssen aktuell und biometrisch sein.

Biometrisch bedeutet:

  • das Foto muss frontal aufgenommen sein
  • die Person muss auf dem Foto direkt in die Kamera blicken
  • heller, am besten grauer Hintergrund
  • der Mund muss komplett geschlossen sein, keine Zähne zeigen
  • Format:

Die Außenmaße des Fotos betragen wie seither 35 x 45 mm. Die Gesichtshöhe muss 70-80% des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 32-36 mm. Bei volumenreichem Haar sollte darauf geachtet werden, dass der Kopf (einschließl. Frisur) vollständig abgebildet ist, wenn möglich, ohne die Gesichtsgröße zu verkleinern. Die Gesichtshöhe darf 32 mm nicht unterschreiten. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto platziert sein.

Aktuell bedeutet:

Das Foto muss die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Antragstellung wiedergeben. Ein Foto vom bisherigen Ausweisdokument (meist zehn Jahre alt) ist daher nicht aktuell. In letzter Zeit kommt es jedoch vermehrt vor, dass Fotos vom bisherigen Ausweis vorgelegt werden, welche jedoch nicht mehr aktuell sind. Wir bitten um Verständnis, dass wir diese Fotos zurückweisen müssen. 

 

Achtung:

Da immer mehr auf selbst erstellte biometrische Passbilder zurückgegriffen wird, möchten wir darauf hinweisen, dass diese des Öfteren wegen Ungeeignetheit zurückgewiesen werden müssen. Die Bilder sind entweder nicht biometrisch oder von schlechter Fotoqualität. Lassen Sie Ihre Passbilder daher bei einem Fotografen oder sonstigem Fachmann erstellen oder achten Sie bei selbst erstellten biometrischen Passbildern darauf, dass die Bilder auf einwandfreiem Fotopapier mit einem sehr guten Drucker ausgedruckt werden. Die Bilder dürfen keine Verpixelungen oder minderwertige Fotoqualität aufweisen.

Auch Schatten und Spiegelungen, Kontrast und Helligkeit sind zu beachten. Brillen sind generell auf den Fotos zugelassen, wenn das Foto keine Spiegelung im Brillenglas aufweist. Ist dies nicht möglich, so sollte ein Foto ohne Brille angefertigt werden.

 

Des Weiteren sind komplett weiße Hintergründe für hellblonde, weiße oder graue Haare ungeeignet. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Fotograf in diesen Fällen die Aufnahme etwas dunkler gestaltet bzw. einen anderen Hintergrund wählt. Weiße Kleidung sollte für Passbildaufnahmen nicht getragen werden, da es bei Verwendung von weißen Hintergründen dann zu einem „schwebenden Gesicht“ auf dem Ausweisdokument kommt.

Auch in diversen Fotoautomaten werden biometrische Bilder angeboten. Hier ist zu beachten, dass diese jedoch nur dann biometrisch erstellt werden, wenn der Antragsteller sich an alle Anweisungen hält. Oft schauen die Personen nicht frontal in die Kamera, sondern nach unten, so dass das Bild nicht biometrisch ist und auch nicht verwendet werden kann.

 

Beispiele hierfür finden Sie unter https://www.bundesdruckerei.de/de/system/files/dokumente/pdf/Passbildschablone-Erwachsene.pdf


Wir bitten um Beachtung.