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Frostgefahr für Wasserleitungen
Frostgefahr für Wasserleitungen
Ein kurzer Nachtfrost bleibt meist ohne Wirkung. Erst längere Frostperioden durchkühlen Boden und Mauerwerke so stark, dass Wasserleitungen, Heizkörper oder Armaturen einfrieren und platzen können. Denn zu Eis gefrierendes Wasser dehnt sich aus und sprengt ohne weiteres Rohre und Wasserhähne.
Die Folge: Bei Tauwetter tritt das unter Druck stehende Leitungswasser aus diesen Bruchstellen aus, Mauern und Decken werden durchfeuchtet und häufig umfangreiche Schäden an Gebäuden und Hausrat verursacht.
Dabei genügen schon wenige Handgriffe und Vorsichtsmaßnahmen, um die unangenehmen und kostspieligen Schäden zu verhüten. Allerdings müssen die schadenverhütenden Vorkehrungen bereits vor Eintritt der Frostperiode getroffen werden.
Bedroht sind insbesondere wasserführende Leitungen in Außenwänden und in ungeheizten Gebäuden oder Gebäudeteilen, z.B. in Abseiten, Dach- und Kellerräumen.
Besondere Beachtung verdienen wasserführende Anlagen, die während des Winters selten benutzt werden. Dazu zählen Leitungen und Armaturen in Ferien- und Wochenendhäusern oder in Garagen. Die sicherste Vorsorge ist hier das Entleeren aller wasserführenden Leitungen und Anlagenteile, wie Boiler, Durchlauferhitzer, Spülkästen und Heizkörper.
Aber auch in bewohnten Räumen drohen Frostschäden. Denn allzu oft werden Schlafzimmer, Bad, Toiletten und Gästezimmer nicht ständig oder nicht ausreichend beheizt.
Lassen Sie in diesen Räumen die Heizung immer auf kleiner Stufe (Frostschutz) weiterlaufen. Bei der Einstellung „Frostschutz“ schaltet das Thermostatventil automatisch die Heizung ein, sobald die Raumtemperatur 5° C unterschreitet. Das Wasser muss in den Rohren zirkulieren, damit es nicht gefriert.
Bei längerer Abwesenheit, z.B. Urlaub ist Folgendes zu beachten:
• Prüfen Sie, ob die Brennstoffvorräte bis zu ihrer Rückkehr reichen.
• Sorgen Sie dafür, dass die Pumpen ständig laufen, damit das Heizungswasser
ausreichend zirkulieren kann.
• Stellen Sie sicher, dass die Thermostatventile geöffnet beziehungsweise auf
„Frostschutz“ eingestellt sind.
• Beauftragen Sie einen Bekannten oder Nachbarn, die Heizung zu kontrollieren.
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