Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Untergruppenbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Gemeinde Aktuell: Gemeinde Untergruppenbach

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Herzlich Willkommen
in der Gemeinde Untergruppenbach.

Hauptbereich

Sanierungsstart in Unterheinriet

Autor: Frau Muenzing
Artikel vom 09.07.2020

Am 25 Juni 2020 hat der Gemeinderat die Sanierungssatzung für das 5,6 ha große Sanierungsgebiet „Unterheinriet“ beschlossen. Die Sanierungssatzung ist seit dem 03.07.2020 rechtswirksam und die Laufzeit der Sanierung endet zum 30.04.2028.

 

Somit haben jetzt die Eigentümer deren Gebäude im Sanierungsgebiet liegt, die Möglichkeit einen Sanierungszuschuss für energetische und bautechnische Modernisierungsmaßnahmen, in Anspruch nehmen zu können. Ebenso können Abbruchkosten gefördert werden. Wichtig: vor Auftragsvergabe bzw. Baubeginn ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Eigentümer und Gemeinde abzuschließen.

Interessierte Eigentümer können sich für eine weitere Beratung mit dem beauftragten Sanierungsträger, die STEG Stadtentwicklung, Heilbronn, unter: 07131/9640-12 oder marion.buerkle@steg.de in Verbindung setzen.

 

Weitere Hinweise

Gem. § 143 Abs. 2 BauGB erfolgt der Eintrag des Sanierungsvermerks in die Grundbücher. Zur Steuerung der Sanierungsziele wurde die Sanierungssatzung unter Einbeziehung des § 144 BauGB – Genehmigungspflichtige Vorhaben – wie z.B. Grundstücksrechtsgeschäfte, Eintragung von Grundschulden/Baulasten, Grundstücksteilungen und Bauvorhaben beschlossen.

 

Die Sanierungssatzung wird im umfassenden Verfahren unter Einbeziehung der §§ 152-156 a BauGB durchgeführt. Dies bedeutet, dass spätestens zum Ende der Sanierung bei Feststellung einer sanierungsbedingten Bodenwertsteigerung die Möglichkeit der Erhebung von Ausgleichsbeträgen besteht. Des Weiteren gelten die Maßgaben des § 153 Abs. 2 BauGB der Kaufpreisprotokolle durch die Gemeinde.

 

Eine ausführliche Informationsveranstaltung zum Thema „Ausgleichsbetrag“ wird ca. Ende 2020 erfolgen.

 

Sanierungsziele

 

Durch die aktive Mitwirkung der privaten Eigentümer kann die Ortsmitte von Unterheinriet wesentlich attraktiver gestaltet und der Wohnstandort somit deutlich aufgewertet werden. Aufgrund der vorhandenen Mängeln in der Bausubstanz kommt der Sanierung bzw. auch Umnutzung der Bestandsgebäude eine besondere Bedeutung zu.

Zur Unterstützung und Aktivierung der Privateigentümer hat der Gemeinderat eine attraktive Bezuschussung beschlossen (siehe nachstehend).

 

Auch die „Heinrieter Mitte“ soll im Zuge des Landessanierungsprogramms durch die Gemeinde weiterentwickelt werden. Derzeit werden entsprechende Planungsentwürfe ausgearbeitet, die nach der Sommerpause öffentlich im Gemeinderat beraten werden. Durch eine attraktive Gestaltung der „Heinrieter Mitte“ soll Unterheinriet weiter an Lebensqualität gewinnen. Eine attraktive Platzgestaltung, Nahversorgung und barrierefreier Wohnraum sollen sich hier ergänzen.

 

Im Weiteren soll mit den Fördermitteln des Landes die Hohenriethalle im Innenbereich saniert werden.

 

Die Gemeinde freut sich auf eine rege Beteiligung der privaten Eigentümer – denn nur mit deren zahlreicher Mitwirkung kann die Sanierung in Unterheinriet erfolgreich umgesetzt werden.

 

Andreas Vierling

Bürgermeister

   

Fördergrundsätze

Allgemeine Grundlagen für eine Förderung der Baumaßnahmen gemäß § 148 BauGB bei privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gemäß LSP bzw. der StBauFR

Förderfähig sind Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung sowie Erweiterungen von eigenständigen Nutzungseinheiten, z.B. abgeschlossene Wohnungen oder Geschäfte um untergeordnete Anbauten (bis zu 50% Nutzfläche bzw. Kubatur)  Nicht förderfähig sind Neubaumaßnahmen. Der Förderschwerpunkt liegt in der Verbesserung der energetischen Werte des Hauptgebäudes (z.B. WDVS Außenfassade mit neuem Außenanstrich, Austausch Fenster + Haustüre, sonstige Dämmmaßnahmen, Dachneueindeckung, Erneuern der Heizungsanlage und die damit verbundenen Folgemaßnahmen).

Umfassende Modernisierung Wohn- / Geschäftsgebäude                           bis zu 25%
Mindestinvestition € 60.000,- / maximal                                                          € 15.000,-
Restmodernisierung
Mindestinvestition € 20.000,- / maximal                                                          €    8.000,-

Nicht gefördert werden Außenanlagen sowie die Neuschaffung von Stellplätzen/Garagen. Ein schadhafter Außenanstrich ist zwingend zu erneuern. Im Einzelfall kann der Gemeinderat, bei Maßnahmen die im öffentlichen Interesse liegen, höhere Beträge festlegen. Die Gestaltung der Außenanlagen wird nur bezuschusst, sofern diese für die gestalterische Aufwertung des Sanierungsgebiets „Unterheinriet“ von wesentlicher Bedeutung sind.

Für Modernisierungsmaßnahmen mit einem Investitionsaufwand bis € 20.000,-- kann eine Nullsummenvereinbarung für die steuerliche Abschreibung gem. § 7h, 10f, 11a abgeschlossen werden. Die erhöhte steuerliche Abschreibung gilt für alle vertraglich vereinbarten Modernisierungsmaßnahmen.

Private Ordnungsmaßnahmen gemäß § 147 BauGB
(ohne Grunderwerb) auf der Grundlage des LSP bzw. der StBauFR
Mindestinvestition: € 10.000,-- / untergehende Bausubstanz keine Förderung

Abbruch-/Abbruchfolgekosten von Haupt-/Nebengebäude

bei Nachfolgebebauung
mit Hauptgebäude - Fördersatz -100%, maximal                                  € 10.000,--

bei Nachfolgebebauung mit einem Nebengebäude
Fördersatz - 50%, maximal                                                                      €  8.000,--

Abbruch- und Abbruchfolgekosten ohne Neubebauung
Fördersatz 30% mit anschließender Neugestaltung - maximal                €  5.000,--

Der Maßstab für die Notwendigkeit einer Neubebauung ergibt sich aus dem Neuordnungskonzept bzw. dessen städtebauliche Bedeutung.

Wichtig: ein Sanierungszuschuss kann nur auf der Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Eigentümer und Gemeinde gewährt werden. Maßnahmen die vor Abschluss der Vereinbarung beauftragt bzw. mit denen begonnen wurde, sind nicht förderfähig.

 

Hier steht Ihnen den Plan zum förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet „Unterheinriet“ als Download zur Verfügung.