Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Google Maps

Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Karten anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Standort-Informationen
  • Nutzungsdaten
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • URLs
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/troubleshooter/7575787?hl=en

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googlemaps
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (google.com)
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Untergruppenbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Gemeinde Aktuell: Gemeinde Untergruppenbach

Seitenbereiche

Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Herzlich Willkommen
in der Gemeinde Untergruppenbach.

Hauptbereich

Tempo 30 km/h für die Ortsdurchfahrten

Autor: Frau Riecker
Artikel vom 19.08.2021

Seit vielen Jahren hat sich die Gemeinde Untergruppenbach für eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 in den Ortsdurchfahrten eingesetzt. Hierdurch soll die Verkehrssicherheit erhöht und die Anwohner vor Straßenlärm geschützt werden. Zuständig für die Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung ist die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes.

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h kann - bei Durchfahrtsstraßen - entsprechend der Straßenverkehrsordnung nur bei Vorliegen gesetzlich definierter Voraussetzung umgesetzt werden. Zu den Voraussetzungen zählen insbesondere das Vorliegen von besonderen Gefahrenstellen (Kita, Schule, Seniorenheim) bzw. ein häufiges Unfallgeschehen. Eine hierauf zutreffende Anordnung von Tempo 30 kann sich nur auf den unmittelbaren Gefahrenpunkt erstrecken. Solche Tempo-30-Anordnungen haben deshalb nur eine sehr eng begrenzte Wirkungslänge im unmittelbaren Umfeld.

Weitergehende, über eine längere Strecke wirkende Tempo-30-Regelungen sind dort möglich, wo durch die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes durch die Gemeinde nachgewiesen wird, dass Lärmgrenzwerte über längere Bereiche für eine Vielzahl an Betroffenen überschritten werden und diese Lärmwerte durch die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit wirkungsvoll reduziert werden können. In einem Lärmaktionsplan wird entlang der gesamten Straßenlänge Haus für Haus die jeweilige Lärmbelastung errechnet; in diese Berechnung gehen als wesentlichste Kriterien die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (Pkw und Lkw), der Abstand der Häuser zur Straße, Steigungs-/Gefälleabschnitte, Lichtsignalanlagen (wegen Abbrems-/Anfahrvorgängen usw.) mit ein.

Zudem wurde den Gemeinden durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim deutlich weitergehende Möglichkeiten bei der Aufstellung der Lärmaktionspläne eingeräumt bzw. eine Bindungswirkung der übergeordneten Behörden begründet.

Diese Möglichkeit hat die Gemeinde Untergruppenbach genutzt und einen Lärmaktionsplan für alle Ortsteile erstellt. Im Ergebnis konnten in den Ortsdurchfahrten der Ortsteile Unterheinriet, Oberheinriet und Vorhof deutliche Lärmgrenzwertüberschreitungen festgestellt werden und darüber hinaus belegt werden, dass durch die Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 die Lärmbelastung um rund 2,5 Dezibel gesenkt werden kann. In den weiteren Ortsdurchfahrten wurden die Lärmgrenzwerte nicht überschritten.

Auf Basis des einstimmig im Gemeinderat beschlossenen Lärmaktionsplans hat die Gemeindeverwaltung einen Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde bzw. dem Regierungspräsidium zur Umsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkung gestellt. Das Regierungspräsidium hat nun seine Zustimmung zur Geschwindigkeitsbeschränkung in den Ortsdurchfahrten Unterheinriet (zwischen der Abstatter Straße 38 und der Löwensteiner Straße 48) sowie die Ortsdurchfahrt Oberheinriet (zwischen der Unterheinrieter Straße 45 und der Lehrensteinsfelder Straße 2) erteilt.

Für den Ortsteil Vorhof konnte leider keine Zustimmung vonseiten des Regierungspräsidiums erwirkt werden. Begründet wurde dies vom Regierungspräsidium damit, dass nachts nur zwei gegenüberliegende Gebäude betroffen sind und dies eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h über eine Strecke von 200 m nicht rechtfertigt. Falls das Land in den nächsten Jahren eine Fahrbahndeckenerneuerung (Flüsterasphalt) in den Ortsdurchfahrten vornehmen sollte, wäre die Lärmsituation neu zu bewerten.

Auch wenn nicht alle beantragten Lärmminderungsmaßnahmen genehmigt wurden, freut sich Bürgermeister Vierling über den erzielten Teilerfolg. Hierdurch kann für rund 500 Anwohner*innen der Ortsdurchfahrten Unterheinriet und Oberheinriet eine deutliche Lärmentlastung sowie Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht werden.

Die Beschilderung wird die Straßenmeisterei des Landkreises in den nächsten Wochen entsprechend anbringen.