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Gemeinde Aktuell: Gemeinde Untergruppenbach

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Lärmaktionsplan (Stufe 3) der Gemeinde Untergruppenbach

Autor: Frau Muenzing
Artikel vom 18.03.2021

Hier geht es zum Lärmaktionsplan (Stufe 3) der Gemeinde Untergruppenbach als pdf Dokument

 

Lärm, der durch Straßen- und Schienenverkehr, von Flughäfen und Industrie- oder Gewerbeanlagen verursacht wird, ist eines der größten Umweltprobleme unserer Zeit. Ein Großteil der Bevölkerung, darunter auch Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Untergruppenbach, fühlen sich durch Lärm belästigt oder gestört.

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie legt ein europaweites, einheitliches Konzept zur Vermeidung und Verminderung von schädlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm fest. Sie verpflichtet zur Erfassung der Lärmbelastung, durch Umgebungslärm aus den wesentlichen Lärmquellen (Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen). Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) hat im Jahr 2017 eine landesweite Lärmkartierung für die Hauptverkehrsstraßen in Baden-Württemberg durchgeführt. Danach weist die Gemeinde Untergruppenbach eine Lärmbetroffenheit auf. Sie ist gehalten, zur Erfüllung der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG bzw. der §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) eine Lärmaktionsplanung für die Hauptverkehrsstraßen zu erstellen, welche innerhalb der Gemarkung Untergruppenbach liegen.

In diesem Rahmen wurde gemeinsam mit der Gemeinde Abstatt ein interkommunaler Lärmaktionsplan der Stufe 3 zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie aufgestellt. Die Beschlussfassung erfolgte am 20.02.2020 im Gemeinderat. Nach § 47 d Abs. 3 BImSchG wird die Öffentlichkeit zu Vorschlägen von Lärmaktionsplänen gehört. Die Öffentlichkeit erhält rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, sich an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne zu beteiligen. Die Ergebnisse der Mitarbeit sind zu berücksichtigen, die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten. Daher erfolgte vom 09.03.2020 bis 07.04.2020 die Auslegung des Lärmaktionsplans. Dazu gingen Stellungnahmen zwischen dem 05.03.2020 und 12.11.2020 ein. Anschließend erfolgten durch das bearbeitende Ingenieurbüro Planung + Umwelt aus Stuttgart die notwendigen Anpassungen bei der Berechnung und es wurde eine Abwägungstabelle erstellt. Diese und der Lärmaktionsplan mit den vorgeschlagenen Maßnahmen wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.02.2021 präsentiert und die endgültige Fassung des Lärmaktionsplans Stufe 3 beschlossen.

Anliegen der Lärmminderungsplanung ist es, Beeinträchtigungen durch Lärm aus verschiedenen Quellen systematisch und durch geregeltes, koordiniertes Vorgehen abzubauen. Die Aufgabe des vorliegenden Lärmaktionsplans ist zunächst die Analyse und Bewertung der durch die Hauptverkehrsstraßen dritter Stufe sowie der zusätzlichen Kartierungsstrecken verursachten Lärmbelastung innerhalb der Gemarkung Untergruppenbach. Anhand der Analyse wurde herausgearbeitet, in welchen Bereichen aufgrund der ermittelten Lärmbelastung vordringlicher Handlungsbedarf besteht, um daraus Prioritäten für Handlungsansätze abzuleiten. Für die ermittelten Konfliktgebiete wurden Verminderungsstrategien aufgezeigt und daraus abgeleitet mögliche Maßnahmen zur Konfliktreduzierung dargestellt. Der vorliegende Lärmaktionsplan der dritten Stufe stellt daher einen Strategieplan dar, auf dessen Grundlage konkrete Maßnahmen geplant und durchgeführt werden können. Die Endfassung des Lärmaktionsplans Stufe 3 kann nun auf der Internetseite der Gemeinde Untergruppenbach (www.untergruppenbach.de) unter dem Stichwort „Lärmaktionsplan Stufe 3“ eingesehen werden.