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Jetzt Bäume und Sträucher zurückschneiden!

Autor: Frau Riecker
Artikel vom 01.02.2024

Jetzt Bäume und Sträucher zurückschneiden!

Wer seine Gehölze schneiden will oder muss, kann dies ab dem 1. Oktober wieder machen. Dann endet die nach dem Naturschutzgesetz festgesetzte Schonfrist für Bäume und Sträucher.

Pflanzen zurückschneiden ist auch wegen der Verkehrssicherungspflicht wichtig. Äste und Zweige, die in Gehwege, Feldwege und Straßen hineinragen, müssen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Wenn Bäume und Sträucher in vollem Laub stehen, verdecken sie oft Verkehrszeichen und Straßennamenschilder. Auch Straßenleuchten werden oft durch Äste und Zweige verdeckt und erzielen dadurch nicht die gewünschte erforderliche Ausleuchtung der Straßen.

Bei Grundstücken außerhalb der geschlossenen Ortschaft sind in der Regel die Landwirte mit ihren großen Fahrzeugen die Leidtragenden, wenn sie Hecken und Gehölzen ausweichen müssen und dadurch die Nachbargrundstücke in Mitleidenschaft gezogen werden.

Auch Fußgänger können sich an herabhängenden Zweigen verletzen.

Über Gehwegen müssen deshalb 2,50 m, über Radwegen 2,50 m und über Fahrbahnen und Feldwegen mindestens 4,50 m freigehalten werden. Bei eventuell auftretenden Schäden haftet der Grundstücksbesitzer. Die Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel nicht, wenn Schäden durch grob fahrlässiges Verhalten entstehen.

Das Schnittgut kann auf den Häckselplatz abgeliefert werden. Öffnungszeiten Untergruppenbach: donnerstags (01.10. – 31.03.) von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr, donnerstags (01.04. – 30.09.) von 16.30 Uhr bis 19.00 Uhr; freitags von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr und samstags von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Abstatt: freitags von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr und samstags von 10.00 Uhr bis 16.30 Uhr.