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Wichtiger Hinweis Ihrer Baurechtsbehörde
Ab 1. Januar 2025 können Anträge beim Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal (GVV) nur noch digital eingereicht werden. Aufgrund einer Gesetzesänderung in Baden-Württemberg ist das Einreichen von Anträgen in baurechtlichen Verfahren in Papierform nicht mehr vorgesehen.
Dies gilt für Bauanträge, Bauvoranfragen, Anträge auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung sowie für die Kenntnisgaben von Vorhaben und Abbrüchen. Der GVV nimmt derzeit übergangsweise noch bis Ende 2024 Anträge in Papierform entgegen. Ab 2025 ist dies nicht mehr möglich.
Für das digitale Verfahren wurde in Baden-Württemberg das virtuelle Bauamt – kurz ViBa – eingeführt.
Für die ViBa-Nutzung ist für den Bauherrn eine Bund-ID und für den Entwurfsverfassenden ein Unternehmenskonto erforderlich. Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einzuplanen.
Weitere Informationen, Tutorials und der Zugang zum ViBa sind auf der Webseite des Gemeindeverwaltungsverband Schozach-Bottwartal bereitgestellt:
Neu ist zudem, dass Angrenzer infolge der geänderten Landesbauordnung in baurechtlichen Verfahren nur noch beteiligt werden, wenn sie durch eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von nachbarschützenden Vorschriften unmittelbar betroffen sind. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von baurechtlichen Vorschriften müssen ausdrücklich beantragt werden.
Freundliche Grüße
Ihr Team vom GVV Schozach-Bottwartal