Hauptbereich
Erinnerung Umtauschpflicht Papierführerschein in Kartenführerschein
Der Antrag auf Umtausch des Papierführerscheins in einen Kartenführerschein kann im Bürgerbüro des Rathauses gestellt werden.
Für den Umtausch sind ein gültiges Ausweisdokument, der aktuelle Führerschein sowie ein aktuelles, biometrisches Lichtbild erforderlich.
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Bürgerbüroteam wenden, unter Tel. 07131/7029-26, -27, oder -28.
Beachten Sie auch folgende Info des Landkreises Heilbronn:
Umtauschpflicht für unbefristete Führerscheine
Seit dem 19. Januar 2013 werden alle bei der Bundesdruckerei neu gefertigten Führer scheine auf 15 Jahre befristet.
Alle zuvor ausgestellten Papier- und unbefristete Kartenführerscheine müssen in einen solchen befristeten Führerschein umgetauscht werden.
Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?
Wenn Sie einen Papierführerschein (ausgestellt vor dem 1.1.1999) besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.
Geburtsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.1.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr.
Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Ausnahme: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.