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Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagslisten der Schöffen und Jugendschöffen

Autor: Frau Muenzing
Artikel vom 01.06.2023

In der ersten Hälfte des Jahres 2023 konnten sich interessierte Bürgerinnen und Bürger für die Wahl von Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 bei der Gemeinde Untergruppenbach bewerben. Es freut uns sehr, dass sich insgesamt 25 Bürgerinnen und Bürger für diese Aufgabe interessieren und sich beworben haben.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2023 die Vorschlagsliste der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 beraten und Beschluss gefasst. Die Vorschlagsliste der Schöffen und Jugendschöffen liegt in der Zeit von

 

Montag, 12. Juni 2023 bis einschließlich Montag, 19. Juni 2023

 

während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht im Rathaus Untergruppenbach, Kirchstraße 2, 74199 Untergruppenbach, aus.

 

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nicht aufgenommen werden durften, da sie nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes unfähig sind, das eines Schöffen oder Jugendschöffen auszuüben oder aus persönlichen Gründen nach § 33 des Gerichtsverfassungsgesetzes oder aus beruflichen Gründen gemäß § 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten.

 

Untergruppenbach, 02. Juni 2023

 

gez.

Vierling

Bürgermeister