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Gemeinde Aktuell: Gemeinde Untergruppenbach

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Einfacher Bebauungsplan

Autor: Frau Muenzing
Artikel vom 11.08.2022

Einfacher Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 3 Baugesetzbuch und örtliche Bauvorschriften „Forststraße/Birkenweg“

Der Gemeinderat der Gemeinde Untergruppenbach hat am 28.07.2022 den Vorentwurf des folgenden Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen:

 

Bebauungsplan „Forststraße/Birkenweg“ in Untergruppenbach-Vorhof

 

Maßgebend ist der Vorentwurf des Büros Käser Ingenieure vom 18.05.2022. Der Geltungsbereich ist im Lageplan mit einer gestrichelten schwarzen Linie dargestellt.

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Zeit vom 22.08.2022 bis einschließlich 23.09.2022 gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 3 PlanSiG auf der Internetseite der Gemeinde Untergruppenbach (https://www.untergruppenbach.de/rathaus-service-gemeinderat/amtliche-bekanntmachungen) öffentlich ausgelegt. Die öffentliche Auslegung wird gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG durch die Veröffentlichung im Internet ersetzt.

 

Die oben genannten Unterlagen sind gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG zusätzlich während des oben genannten Zeitraums im Rathaus der Gemeinde Untergruppenbach, Kirchstraße 2, Zimmer 23 während der üblichen Öffnungszeiten öffentlich einsehbar.

 

Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es besteht die weitere Möglichkeit der Abgabe elektronischer Erklärungen per E-Mail an bauamt(@)untergruppenbach.de.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4a Abs. 4 BauGB auch unter https://kaeser-ingenieure.de/de/stadtplanung/aktuelle-verfahren.html abgerufen werden.

 

Untergruppenbach, 12.08.2022

 

gez. Vierling

Bürgermeister