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Gemeinde Aktuell: Gemeinde Untergruppenbach

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Aus der Arbeit des Gemeinderates

Autor: Frau Riecker
Artikel vom 08.05.2024

Gemeinderatssitzung vom 25.04.2024 (pdf)

 

Aus der Arbeit des Gemeinderates – Gemeinderatssitzung vom 25. April 2024

 

1. Sanierung des Freibades in Untergruppenbach – Vergabe der Arbeiten für den zweiten Sanierungsabschnitt (1. Arbeitspaket)

Bürgermeister Vierling begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schwertle von der Fa. Fritz Planung GmbH aus Bad Urach und erwähnte, dass das Freibad der Gemeinde Untergruppenbach im Jahr 1974 eingeweiht wurde und demnach Teile der verbauten Technik sowie das Schwimmerbecken inzwischen 50 Jahre alt sind. Im Rahmen der Erarbeitung des Gemeindeentwicklungskonzeptes wurde der hohe Stellenwert des Freibades sowohl von der Bürgerschaft, als auch vom Gemeinderat herausgestellt. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass insbesondere die Becken sowie die technischen Anlagen in erhöhtem Maße störungsanfällig sind. Um das Freibad zukunftsfähig aufzustellen, hat der Gemeinderat in der Sitzung am 18. Juli 2019 die Firma Fritz Planung GmbH mit der Erstellung einer Freibadstudie beauftragt, welche im März 2020 im Rahmen einer Klausurtagung vorgestellt wurde. In diesem Rahmen wurden auch verschiedene Sanierungsvarianten diskutiert. Im Wesentlichen wurde sich darauf verständigt, dass die Grundstruktur des Freibades sowie die Größe und Anordnung der Becken in den weiteren Betrachtungen erhalten bleiben sollen. In der Gemeinderatsitzung vom 19. November 2020 wurde der Beschluss zur Sanierung des Freibades auf der Grundlage der Studie der Fritz Planung GmbH gefasst. Der Umbau des Freibadkiosks mit Biergarten wurde im Jahr 2022 fertiggestellt. In der Gemeinderatssitzung vom 27. April 2023 wurden die weiteren Sanierungsschritte für den zweiten Bauabschnitt abgestimmt und gemäß der Kostenschätzung des Ingenieurbüros Fritz-Planung in Höhe von 6.559.458,50 Euro netto beschlossen. Die Sanierung im 2. Bauabschnitt umfasst den Neubau des Technikgebäudes mit Außenanlage und der Badetechnik sowie die Auskleidung des Schwimmer- und Nichtschwimmerbeckens mit Edelstahl. Im Nichtschwimmerbecken sollen zusätzliche Attraktionen eingebaut werden. Die Ausschreibung des ersten Arbeitspaketes erfolgte im Rahmen des EU-weiten Vergabeverfahrens unter Anwendung der 80/20 Regel. Gewerke unter 1 Mio. Einzelgewerkkostenschätzung, jedoch maximal 20 % der Gesamtkostenschätzungssumme, wurden demnach national ausgeschrieben. Am 5. Februar 2024 wurden auf der E-Vergabe-Plattform des Staatsanzeigers EVO die Unterlagen für die Gewerke Abbruch, Zimmerer, Türen und Fenster (je national) sowie Tief- und Rohbau, badetechnische Anlagen, Edelstahlbecken und elektrotechnische Anlage (je EU-weit) veröffentlicht. Die Submission fand am 20. März 2024 in Anwesenheit der Fachplaner statt. Erfreulicherweise sind für alle ausgeschriebenen Gewerke mehrere Angebote, insgesamt 36 Angebote, eingegangen. Die eingegangenen Angebote wurden durch die Fachplaner geprüft und bewertet. Die Angebotssummen lagen erfreulicherweise 324.000 € unter der Kostenberechnung. Die Firmen, mit den jeweils günstigsten Angeboten, die den Zuschlag für die einzelnen Gewerke erhalten sollen, sind dem Ingenieurbüro bekannt und als leistungsfähig einzustufen, sodass der Gemeinderat einstimmig die Aufträge wie folgt vergeben hat:

 

Abbrucharbeiten:

Fa. Berb GmbH & Co.KG, 72072 Sulz                                                128.460,45 Euro netto

Tief- und Rohbau:

Fa. Albert Amos Gmbh & Co. KG, 74336 Brackenheim                     817.904,73 Euro netto

Holzbauarbeiten:

Fa. Thiele GmbH, 74232 Abstatt                                                         191.895,93 Euro netto

Türen und Fenster: 

Fa. Müller Kunststoff - Fensterbau GmbH, 71154 Nufringen               40.549,00 Euro netto

Badetechnische Anlagen:

Fa. Atzwanger GmbH, 81829 München                                           1.593.982,18 Euro netto

Edelstahlbecken:

Fa. Berndorf Bäderbau GmbH Deutschland, 35767 Breitscheid     1.674.770,83 Euro netto

Elektrotechnische Anlagen:

Fa. Frank und Ruth, 74078 Heilbronnn                                               231.839,88 Euro netto

  

2. Sanierung des Freibades – Gestaltung der Außenanlagen

Um in einem nächsten Schritt die Gewerke Garten- und Landschaftsbau, Schlosser sowie Heizung / Sanitär ausschreiben zu können, waren insbesondere im Bereich der Gestaltung der Außenanlagen des Freibades noch abschließende Festlegungen durch den Gemeinderat zu treffen.

Bürgermeister Vierling betonte, dass neben der technischen Erneuerung des Bades auch eine weitere Aufwertung der Aufenthaltsqualität einhergehen soll.

  • So soll beispielsweise der Bereich vor dem neuen Technikgebäude mit Pflanztrögen und -flächen sowie fest verbauten Möbeln ausgestattet werden, um hier weitere ansprechende Aufenthaltsmöglichkeiten zu bieten.
  • Ebenfalls soll der Beckenumgang im Bereich des seitherigen Technikgebäudes bzw. des „DLRG-Gebäudes“ neu gestaltet werden. Der Bereich soll durch eine zweistufige „Tribüne“ eingefasst werden, die mit Pflanzfeldern aufgelockert werden soll.
  • Ebenfalls soll ein Verbindungsweg neben dem neuen Technikgebäudes angelegt werden. Der Querweg bietet die Möglichkeit, das Schwimmerbecken und die oberen Umkleidekabinen barrierefrei zu erreichen.
  • Außerdem wurde angeregt, künftig einen weiteren Ausgang mit einem Drehkreuz in Richtung dem Wohngebiet „Talaue“ zu installieren.
 

In der Sitzung wurden die Überlegungen zur Gestaltung der Außenanlagen ausführlich vorgestellt. Gemäß der Planung sind für die Außenanlagen (Beckenumgänge und Wege) ca. 1.300 m² Pflaster geplant. Eine erste grobe Kostenschätzung geht von Kosten von ca. 500.000 Euro aus.

Das Büro Fritz Planung wird nun auf Basis der Festlegungen im Gemeinderat ein bepreistes Leistungsverzeichnis erarbeiten, um die Kosten detaillierter aufschlüsseln. Das Ergebnis wird dann im Gemeinderat bzw. im Freibadausschuss beraten. Ebenfalls sollen dann im Freibadausschuss die Materialien bzw. die Farbgebung final bemustert werden.

 

Einstimmig hat der Gemeinderat die von dem Ingenieurbüro Fritz-Planung vorgestellte Außenanlagenplanung beschlossen. Sie soll als Grundlage für den weiteren Planungs- und Ausschreibungsprozess verwendet werden.

  

3. Bau eines Fußweges zur Burg Stettenfels - Vergabe der Arbeiten

Mit der Burg Stettenfels verfügt die Gemeinde Untergruppenbach über ein hohes Tourismus-und Naherholungspotential. Sowohl die Bürger*innen als auch Besucher der Gemeinde schätzen das Kultur- und Freizeitangebot der Burg Stettenfels. Bürgermeister Vierling erläuterte, dass es schon seit vielen Jahren Bestrebungen der Gemeinde Untergruppenbach gibt, eine fußläufige Verbindung zwischen dem Ortskern und der Burg Stettenfels zu schaffen. Vor vielen Jahren wurde im Gemeinderat die Reaktivierung der historischen „Schloßstaffel“ beraten, was jedoch aufgrund der Eigentumsverhältnisse, naturschutzrechtlichen Herausforderungen sowie den Kosten des Projekts nicht umsetzbar war. Im Zuge der Flurneuordnung ist es der Gemeinde gelungen, das Flurstück 4322 im „Schloßberg“ zu erwerben. Hierdurch besteht nun die Möglichkeit, einen Fußweg zwischen dem Ortskern und der Burg Stettenfels auf einem Gemeindegrundstück herzustellen. Der untere Bereich des landwirtschaftlichen Weges im Weinberg ist ohnehin stark sanierungsbedürftig. In der Gemeinderatsitzung vom 24. März 2022 wurde nach Vorstellung verschiedener Planungsvarianten durch das Ingenieurbüro Ippich der Beschluss gefasst, den Weg zur Burg Stettenfels zu realisieren. Aufgrund zahlreicher weiterer Themen und sehr langwierigen Abstimmungen mit der Naturschutzbehörde wurde die Realisierung des Weges zunächst hinten angestellt. Nachdem die Arbeiten erneut im Haushaltsplan eingestellt wurden, erfolgte nun eine beschränkte Ausschreibung. Das Leistungsverzeichnis wurde am 4. März 2024 an insgesamt 9 Firmen ausgegeben. Zur Submission am 28. März 2024 wurde 1 Angebot der Fa. AZ Bau GmbH & Co. KG aus Bad Rappenau abgegeben. Das Ingenieurbüro Ippich hat die technische Wertung des Angebotes vorgenommen und empfohlen, das Angebot zum Angebotspreis in Höhe von 188.245,17 Euro brutto zu beauftragen. Im Haushalt der Gemeinde sind für das Gesamtprojekt (einschließlich Weinlehrpfad, Nebenkosten etc.) 237.500 Euro veranschlagt. Bürgermeister Vierling informierte erfreut, dass die Gemeinde einen Förderbescheid in Höhe von 63.000 Euro aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm 2024 erhalten hat. Zudem ist vorgesehen, die zwei kleinen Podestflächen als Trockenmauern anzulegen. Nach Absprache mit der Naturschutzbehörde werden der Gemeinde für die Realisierung der Trockenmauern Ökopunkte entsprechend dem monetären Wertansatz (1:4) gutgeschrieben. Es ist angedacht, die baulichen Maßnahmen noch vor der Weinlese abzuschließen. Anschließend soll dann der Weinlehrpfad umgesetzt werden. Weiter informierte Bürgermeister Vierling, dass neben der oben ausgeführten Fußwegeverbindung vorgesehen ist, den oberen Wirtschaftsweg zwischen Burg Stettenfels und dem Wald bzw. der Straße zur Burg im Rahmen der Feldwegeunterhaltung 2024 aufzuarbeiten. Ebenfalls wird derzeit geprüft, wie die Entwässerung optimiert werden könnte, was im Sinne der Bewirtschafter wäre.

 

Der Gemeinderat hat mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung die Firma AZ Bau GmbH & Co. KG aus 74906 Bad Rappenau mit den Arbeiten für den Weg zur Burg gemäß dem Angebot vom 27. März 2024 zu Kosten von 188.245,17 Euro brutto beauftragt.
 

 

4. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Neues Wohnen 2.0“, Donnbronn:
Abwägung und Satzungsbeschluss

Bürgermeister Vierling erinnerte, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2023 gegen einen Bebauungsplan der Gemeinde Gaiberg bundesweit Auswirkungen auf unzählige Bebauungspläne, die auf der Rechtsgrundlage des § 13 b BauGB erarbeitet wurden, hat. Zwischenzeitlich wurde vom Bundesgesetzgeber eine Heilungsmöglichkeit geschaffen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Bebauungsplan im sogenannten Regelverfahren aufzustellen. Dies ist zwar deutlich aufwändiger, bringt aber aus Sicht der Verwaltung die größtmögliche Rechtssicherheit für die Grundstückseigentümer. Bereits in der Sitzung am 16. November 2023 wurde der Aufstellungsbeschluss für das Regelverfahren gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften wurde vom 12. Februar 2024 bis zum 15. März 2024 im Internet veröffentlicht. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die im Zuge der Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden erfasst und Abwägungsvorschläge erarbeitet. Bürgermeister Vierling informierte, dass die Erschließung abgeschlossen und die Abnahme des Baugebietes am 24. April 2024 erfolgt ist. Einstimmig hat der Gemeinderat die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen sowie den Entwurf des Bebauungsplans „Neues Wohnen 2.0“ und die mit ihm zusammen aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.

  

5. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Auensteiner Straße 2.0“, Donnbronn:
Abwägung und Satzungsbeschluss

Der Bebauungsplan „Auensteiner Straße“ ist auch von der Thematik des § 13b BauGB betroffen (siehe vorheriger Tagesordnungspunkt). Auch für dieses Baugebiet ist die Erschließung zwischenzeitlich abgeschlossen und abgenommen. Auch für den Bebauungsplan „Auensteiner Straße 2.0“ wurde der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften vom 12. Februar 2024 bis zum 15. März 2024 im Internet veröffentlicht und parallel die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die im Zuge der Beteiligung eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden erfasst und Abwägungsvorschläge erarbeitet. Einstimmig hat der Gemeinderat die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen sowie den Entwurf des Bebauungsplans „Auensteiner Straße 2.0“ und die mit ihm zusammen aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.

 

6. Beschaffung eines neuen Servers, neuer Switche und einer Software für die Verwaltung und Steuerung der IT für die Stettenfelsschule

Bürgermeister Vierling informierte zunächst, dass die IT-Landschaft der Stettenfelsschule bis Mitte 2021 durch einen Lehrer, der zwischenzeitlich pensioniert wurde, aufgebaut und administriert wurde. Aufgrund der Pensionierung wird die IT seit Mitte 2021 schulintern federführend von zwei Lehrern betreut, die von der Firma Klöpfer IT GmbH gegen Rechnungsstellung auf Stundenbasis unterstützt werden. Da die Digitalisierung in den letzten Jahren gerade auch im schulischen Kontext einen enormen Aufschwung erlebt hat, der neue Anforderungen an die IT-Infrastruktur einer Schule stellt, ist es nun erforderlich, dass für die Stettenfelsschule eine geeignete Software für die Verwaltung und Steuerung der IT angeschafft wird. Diesbezüglich wurde bereits im November 2023 durch die Fa. Bechtle ein Assessment (komplette Inventarisierung der Netzwerkinfrastruktur, der Serverinfrastruktur, der Medientechnik, der Endgeräte, der Software und der Applikationen) durchgeführt und eine Dokumentation über die aktuelle Situation der IT-Infrastruktur der Stettenfelsschule erstellt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Server-Hardware der Stettenfelsschule, diverse Switche und die Notfall-Stromversorgung veraltet und das Backup-Konzept unzureichend ist. Deshalb wurde eine Steuerungsgruppe eingerichtet, in der verschiedene Lehrer und die Rektorin sind. Von dieser Steuerungsgruppe wurden verschiedene Schulverwaltungssoftwarelösungen betrachtet. Die Steuerungsgruppe hat sich nach gründlicher Prüfung für die Schuladmin-Software-Lösung der Firma Seventythree Networks GmbH entschieden. Diese Schuladmin-Software wird bereits erfolgreich in anderen Schulen, z.B. der Christiane-Herzog-Schule und auch in der Gustav-von-Schmoller-Schule in Heilbronn eingesetzt. Bürgermeister Vierling informierte, dass für die IT-Ausstattung der Stettenfelsschule 90.000 Euro im Haushalt eingestellt sind. Der Gesamtbetrag der zu beauftragenden Firmen liegt bei 87.724,38 Euro. Der Gemeinderat hat die Aufträge einstimmig vergeben.

 

7. Vergabe der Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Rathausdach (Anbaubereich

Bürgermeister Vierling erläuterte, dass in der Gemeinde aufgrund gestiegenen Energiepreisen und der Vorbildfunktion bei sämtlichen kommunalen Liegenschaften, die hinsichtlich Energieverbrauch und Dachzustand geeignet sind, Photovoltaikanlagen installiert werden sollen. Begonnen werden soll mit den Dachflächen am Rathausanbau. Der jährliche Stromverbrauch beträgt dort ca. 42.000 kWh im Jahr. Hierzu wurden in den vergangenen Wochen Angebote von vier leistungsfähigen Firmen eingeholt. Das günstigste Angebot hat mit einem Angebotspreis in Höhe von 51.510,76 Euro die Firma „Die Energieschmiede“ aus Vaihingen/Enz abgegeben. Die Anlage hat eine Größe von 34,76 kWp und verfügt über einen Speicher mit 10kWh. Nach den Berechnungen amortisiert sich die Anlage in ca. fünf Jahren. Bürgermeister Vierling erläuterte weiter, dass in diesem Jahr noch weitere Gebäude folgen sollen, hierzu sind im Haushaltsplan 2024 insgesamt 150.000 Euro veranschlagt. Insgesamt sollen in den nächsten zwei Jahren auf rund weiteren zwölf kommunalen Gebäuden weitere PV-Anlagen installiert werden. Einstimmig hat der Gemeinderat die Firma Die Energieschmiede aus Vaihingen/Enz mit der Erstellung einer PV-Anlage zum Angebotspreis von 51.510,76 Euro beauftragt.

 

8. Erwerb der seither angemieteten Unterkunft zur Unterbringung von geflüchteten Personen, Oberheinrieter Straße 77, 74199 Untergruppenbach-Unterheinriet

Bürgermeister Vierling erwähnte eingangs, dass die Gemeinde Untergruppenbach in mittlerweile 15 Unterkünften derzeit rund 126 geflüchtete Personen untergebracht hat. In Unterheinriet gibt es oberhalb der Hohenriethalle bzw. beim Sportplatz zwei Gemeinschaftsunterkünfte, die Oberheinrieter Straße 75 und die Oberheinrieter Straße 77. Die Unterkunft Oberheinrieter Straße 75 ist in kommunalem Eigentum. Hingegen wurde die Containeranlage Oberheinrieter Straße 77 im Jahre 2015 durch das Landratsamt Heilbronn in Betrieb genommen und ging zum 1. Januar 2019 auf die Gemeinde Untergruppenbach über. Diese Containeranlage Oberheinrieter Straße 77 befindet sich im Eigentum der Firma Portokabin Mobilraum GmbH aus Bartholomä. Die jährlichen Mietkosten für die Gemeinde belaufen sich derzeit auf 54.835 Euro. Die Containeranlage beinhaltet neben Küchen- und Sanitärräumen insgesamt 13 Zimmer für eine Doppelbelegung, worin derzeit 24 Personen untergebracht sind. Die Gemeindeverwaltung hat in der Vergangenheit immer wieder bei der Firma nach einer möglichen Ablösung nachgefragt. Bei einer erneuten Anfrage in diesem Frühjahr wurde die Bereitschaft signalisiert, dass die Gemeinde die Containeranlage für insgesamt 77.350 Euro ablösen kann. Da aus Sicht von Bürgermeister Vierling aufgrund der weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen die Containeranlage auf weitere Jahre genutzt wird, ist es für die Gemeinde wirtschaftlicher, diese Containeranlage mit einer Restzahlung abzulösen. Diese Investition hätte sich bis Ende des Jahres 2025 durch Einsparung von Mietkosten amortisiert. Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, die bisher angemietete Unterkunft zur Unterbringung von geflüchteten Personen in der Oberheinrieter Straße 77 zum 30. April 2024 mit einem Ablösebetrag in Höhe von 77.350 Euro brutto zu erwerben.

  

9. Integrationsarbeit in der kommunalen Anschlussunterbringung - Entscheidung über die Aufgabenwahrnehmung ab dem 1. Januar 2025

 

Bislang übernimmt der Landkreis Heilbronn die Integrationsarbeit für Personen in der Anschlussunterbringung in vielen Landkreisgemeinden und in der Gemeinde Untergruppenbach. Derzeit sind in der Gemeinde Untergruppenbach insgesamt rund 145 geflüchtete Personen, sowohl in kommunalen Gebäuden, als auch in Privatunterkünften, untergebracht, darunter 99 Personen aus der Ukraine und 46 Personen aus anderen Ländern. Bürgermeister Vierling erläuterte, dass das Land Baden-Württemberg ein neues Förderprogramm auferlegt hat, wonach der Rahmen des Integrationsmanagements in der kommunalen Anschlussunterbringung durch das Land Baden-Württemberg ab dem 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029 gefördert wird. Insgesamt stehen für alle Kommunen in Baden-Württemberg ab dem Jahr 2025 jährlich mindestens 40 Mio. Euro für die Förderung des Integrationsmanagements zur Verfügung. Die Landkreise richten hierzu eine Koordinierungsstelle ein. Zwischenzeitlich wurde im Verhältnis der geflüchteten Personen im Landkreis Heilbronn und der Personen in der Anschlussunterbringung in der Gemeinde Untergruppenbach mitgeteilt, dass für das Jahr 2025 auf die Gemeinde Untergruppenbach ein Betrag in Höhe von rund 56.000 Euro entfällt. Dieser Betrag kann sich jährlich verändern und wird jeweils jährlich neu mitgeteilt. Der Landkreis Heilbronn hat die Landkreiskommunen um Rückmeldung gebeten, ob die Integrationsarbeit ab dem Jahr 2025 weiterhin vom Landratsamt oder aber selbst oder durch die Beauftragung von Dritten erfolgt. Voraussetzung für die eigenverantwortliche Gewährleistung des Integrationsmanagements durch die Gemeinde ist die Einrichtung einer Stelle mit mindestens 50 Prozent Beschäftigungsumfang. Eine Weitergabe der Mittel an Träger der freien Wohlfahrtspflege wäre möglich. Dementsprechend hat sich die Verwaltung mit den Möglichkeiten auseinandergesetzt, wie die Integrationsarbeit ab dem Jahr 2025 geleistet werden könnte. Grundsätzlich ist es so, dass bei jeder Variante (eigene Durchführung, Beauftragung eines Dritten oder weiterhin durch das Landratsamt) die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift zu erfüllen sind, welche den Rahmen für die Integrationsarbeit vorgibt. So muss beispielsweise das eigene zusätzliche kommunale Personal über ein abgeschlossenes Studium an einer deutschen Hochschule verfügen. Auch entsprechende Berichtspflichten sind in der Verwaltungsvorschrift geregelt. Bezüglich der Variante mit der Beauftragung von Dritten hat die Verwaltung mit drei freien Trägern erste Gespräche geführt, wonach grundsätzlich für den genannten Betrag in Höhe von jährlich rund 56.000 Euro ungefähr eine Halbtagesstelle angeboten werden kann. Würde sich die Gemeinde für die Zusammenarbeit mit einem freien Träger entscheiden, wäre eine weitere konzeptionelle Arbeit erforderlich, damit die Integrationsarbeit zum Jahreswechsel übergehen könnte. Bürgermeister Vierling teilte weiter mit, dass die bisherige Integrationsarbeit durch den Mitarbeiter des Landratsamtes Heilbronn gut verläuft. Insbesondere aufgrund der guten Zusammenarbeit und der weiteren positiven Synergieeffekten (Vertretungssituation, Zusammenarbeit mit weiteren Dienststellen im Landratsamt usw.) hat die Verwaltung nach Abwägung der Vor- und Nachteile dem Gemeinderat vorgeschlagen, die Verantwortung der Integrationsarbeit für Personen in Anschlussunterbringung zu belassen. Dadurch erhält der Landkreis Heilbronn die genannte jährliche Summe und übernimmt weiterhin die Integrationsarbeit für Personen in der Anschlussunterbringung der Gemeinde Untergruppenbach.

 

Einstimmig hat der Gemeinderat zugestimmt, die Verantwortung für die Integrationsarbeit für Personen in der Anschlussunterbringung ab dem 1. Januar 2025 beim Landkreis Heilbronn zu belassen.

 
  1. Bauvoranfrage für den Umbau und die Sanierung eines Enfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Zeppelinstraße 59 (Flst.-Nr. 46) in Untergruppenbach
 

Bürgermeister Vierling informierte, dass der Bauherr beabsichtigt, auf dem Grundstück in der Zeppelinstraße 59 in Untergruppenbach das bestehende Einfamilienwohnhaus umzubauen und zu sanieren. Im September 2023 wurde für das Grundstück bereits eine Bauvoranfrage über den Abbruch des bestehenden Gebäudes sowie einen Neubau eines Einfamilienhauses gestellt. Das Gebäude soll in seiner Form und Kubatur erhalten werden. Der bestehende Anbau soll rückgebaut werden und durch einen zweistöckigen Flachdachanbau in Holzbauweise ersetzt werden. Da das Baugrundstück nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegt, fällt es somit in den unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB, wonach innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Bürgermeister Vierling informierte, dass sich die geplanten baulichen Änderungen sowohl nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügen. Zudem ist die Erschließung gesichert. Da auch eine Entwicklung im baurechtlichen Innenbereich begrüßt wird, hat der Gemeinderat einstimmig das Einvernehmen für die Bauvoranfrage erteilt.

 

10. Annahme von Spenden

 

Bei der Gemeinde sind wieder zwei Spenden für das Bürgerwaldprojekt 2.0 eingegangen, nämlich eine Geldspende in Höhe von 500,00 Euro und eine Geldspende über 16,41 Euro. Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Annahme dieser Spenden zu.

 

11. Fragestunde

 

Ein Zuhörer erkundigte sich, ob der Weg zur Burg barrierefrei und auch beleuchtet ausgeführt wird, da viele Menschen mit Kinderwägen auf der unbeleuchteten Straße von der Burg herabgehen würden. Bürgermeister Vierling erläuterte, dass der geplante Weg zur Burg nicht barrierefrei und beleuchtet ausgeführt wird. Dies wäre aufgrund der Topografie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand zu realisieren. Zudem ist die Schloßstraße auch in den Nachtstunden beleuchtet. Hier werden im Zuge der aktuell laufenden LED-Umstellung Bewegungssensoren installiert, um das Licht bedarfsgerecht zu steuern.

 

Zwei Zuhörer erkundigten sich nach dem aktuellen Stand der beiden neuen Waldkitas neben der Lutz- Sigel-Hütte und in der Oberen Hub in Oberheinriet. Bürgermeister Vierling informierte, dass die finale Behördenabstimmung stattgefunden hat. Ebenso sind die Bauwägen bestellt und die Personalakquise verläuft positiv. Die Verwaltung geht weiterhin von einer Inbetriebnahme im September 2024 aus. Konkrete Elternverträge können jedoch erst abgeschlossen werden, wenn zwingend notwendige Dinge, wie beispielweise die Betriebserlaubnis vom Kommunalverband für Jugend und Soziales vorliegt. Bürgermeister Vierling sagte den Zuhörenden eine direkte Kontaktaufnahme durch die Gemeindeverwaltung zu.

 

Ein weiterer Zuhörer schlug vor, den geplanten weiteren Freibadausgang in Richtung Wohngebiet Talaue auch als Zugang mit einem digitalen Kartenleser auszurüsten. Bürgermeister Vierling informierte hierzu, dass die fehlende Kontrollfunktion, aber auch die notwendigen Leitungen (Strom und Netzwerk) sowie die Kosten gegen einen solchen Freibadzugang sprechen.

Nach dem Tagesordnungspunkt Bekanntgaben und Anfragen schloss der Vorsitzende die öffentliche Gemeinderatssitzung, eine nicht öffentliche Sitzung schloss sich an.